Nach den nicht rechtskräftigen Freisprüchen vergangene Woche im Wiener Landl für zehn Jugendliche, denen geschlechtliche Handlungen mit einer Zwölfjährigen angelastet wurden, hat sich das Oberlandesgericht zu Wort gemeldet.
„Durch den Umfang der Anklage wird das Urteil des Gerichts inhaltlich begrenzt – dieses kann nicht über andere Sachverhalte erkennen“, heißt es in einer Aussendung von OLG-Präsidentin Katharina Lehmayer. Hintergrund: Geschlechtsverkehr mit einer Zwölfjährigen ist in Österreich verboten. Da das Kind sich aber als 14 ausgegeben hätte, war sexueller Missbrauch Unmündiger in dem Fall nicht angeklagt – sondern Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bzw. in zwei Fällen geschlechtliche Nötigung.
Beschimpfungen und Drohungen gegen den Vorsitzenden Richter
Insbesondere in den sozialen Medien seien falsche Mutmaßungen und Spekulationen transportiert worden, in deren Folge es zu Beschimpfungen und Drohungen gegen den Vorsitzenden Richter kam. Lehmayer: „Derartige Diffamierungen oder gar persönliche Angriffe gegen den Vorsitzenden Richter sind inakzeptabel.“
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