Windkraft-Befragung

Gab es politischen Druck auf Landesverfasser?

Kärnten
01.10.2025 11:17

Während der Verfassungsgerichtshof prüft, ob die Fragestellung bei der Windkraft-Befragung Anfang des Jahres rechtlich in Ordnung war oder nicht, orten die Freiheitlichen „Sabotage“ durch die Landesregierung – es soll sogar politischer Druck ausgeübt worden sein.

Wie die „Krone“ bereits berichtete, beschäftigt sich aktuell der Verfassungsgerichtshof mit der Fragestellung zum Windkraftverbot auf den Kärntner Bergen und Almen. Die Höchstrichter sehen ebenfalls Anzeichen einer „Suggestivfrage“ und wollten vor einer Entscheidung eine Stellungnahme der Landesregierung hören.

Die Antwort der Kärntner Regierung umfasste lediglich drei Seiten. Darin ersucht sie den Verfassungsgerichtshof, die Verordnung zur Volksbefragung nicht aufzuheben, liefert aber kaum inhaltliche Argumente. Man sei davon ausgegangen, dass der Verordnungsentwurf den gesetzlichen Vorgaben entspricht, und betonte, dass die Landesregierung keine Befugnis habe, die rechtliche Zulässigkeit eines von einem Drittel der Landtagsabgeordneten eingebrachten Begehrens zu prüfen.

Erste Fragestellung nicht zugelassen
Überraschend, immerhin wurde die erste und ursprüngliche Fragestellung der Freiheitlichen und des Team Kärnten von Landeshauptmann Peter Kaiser auf Basis einer eingeholten Stellungnahme der Landesverfassungsabteilung nicht zugelassen: „In ihrer Stellungnahme führt die Fachabteilung aus, dass aufgrund der im Verlangen gewählten Fragestellung keine Verpflichtung der Kärntner Landesregierung auf Anordnung einer Volksbefragung abgeleitet werden kann. Dies deshalb, da die Fragestellung und darin gewählte Ausdrücke entgegen den gesetzlichen Vorgaben ,missverständlich, nicht eindeutig und möglicherweise mit einer negativen Konnotation‘ behaftet sind“, hieß es in einem Schreiben vom 31. Juli 2024 an die FPÖ.

Die zweite Fragestellung – jene, der sich am 12. Jänner 2025 auch alle Kärntnerinnen und Kärntner stellen durften – wurde deshalb gemeinsam mit den Landesverfassern erarbeitet. Es sei ein „konstruktives Gespräch“ gewesen, das die neue Fragestellung, die nun von den Höchstrichtern geprüft, zum Ergebnis hatte. Sie lautete: Sollen zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?

Schwere Vorwürfe: „Sabotage und politischer Druck auf Landesverfasser“
Am Mittwoch erhob FP-Obmann Erwin Angerer schwere Vorwürfe gegenüber der Landesregierung in dieser Causa: „Ich sehe hier eine Sabotage der Windkraft-Befragung durch die Landesregierung. Man lügt und sagt die Unwahrheit“, so Angerer, für den es hier um „Verrat an der Kärntner Bevölkerung“ gehe. Demnach kritisierte man nicht nur, dass das Land in seiner Stellungnahme an den VfGH plötzlich gar nichts mehr mit der Fragestellung zu tun haben will, sondern ortete außerdem „politische Einflussnahme und Druck auf die Verwaltung“.

Zitat Icon

Die Landesregierung hat sich ja nachweislich eingemischt. War das ein Eingeständnis des Amtsmissbrauchs?

Universitätsprofessor Christoph Urtz

Anhaltspunkt für diese Anschuldigung sei der Vermerk „Ergänzung des Amtsvortrages“ im Regierungsakt. In der Regierungssitzung habe die Landesverfassungsabteilung einen Amtsvortrag gehalten, in dem es um die Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof gegangen ist: „Eine Ergänzung eines Amtsvortrages ist sehr unüblich, auch Akteneinsicht wurde uns verweigert“, zeigt sich Angerer misstrauisch und stellt mehrere Fragen in den Raum: „Haben ÖVP und SPÖ etwas zu verbergen? Wurde der Amtsvortrag durch einzelne Mitglieder der Landesregierung mündlich abgeändert? Warum macht man das? Sabotiert man hier die Entscheidung der Bevölkerung?“

Die Freiheitlichen fordern nun eine Sondersitzung des Landtages, Angerer selbst versucht, Akteneinsicht auf dem Weg über das neue Informationsfreiheitsgesetz zu bekommen. „Wir werden auch eine Sachverhaltsdarstellung an den Verfassungsgerichtshof schicken“, so der FP-Chef.

„War das ein Eingeständnis des Amtsmissbrauchs“
Rechtliche Unterstützung erhalten die Freiheitlichen von Universitätsprofessor Christoph Urtz: „Die strittige Formulierung, mit der sich der Verfassungsgerichtshof gerade befasst, lautet ,Soll der Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)´. Und diese war in der ersten Fragestellung der Landtagsabgeordneten nicht enthalten – erst in der zweiten, nachdem die Landesregierung eingegriffen hat. Also kann die Landesregierung nicht sagen, sie hätte sich nicht eingemischt“, so der Rechtsexperte. Dass das Land in seiner Stellungnahme behaupte, es dürfe sich gar nicht in die Fragestellung einmischen, wundert den Professor ebenfalls: „Sie hat sich ja nachweislich eingemischt. War das ein Eingeständnis des Amtsmissbrauchs?“

Sollte das rechtlich so oder so nicht bindende Befragungsergebnis vom VfGh gekippt werden, kann sich die Landesregierung und das Land jedenfalls nicht an der Opposition abputzen. Und ob politischer Druck auf die Landesabteilung ausgeübt worden ist, wird auch zu untersuchen sein. Dafür fordern die Freiheitlichen eine Sonderlandtagssitzung in den kommenden Tagen.

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