Garten- und Heimarbeitsbegeisterte greifen derzeit besonders intensiv zu ihren Werkzeugen – sei es für den Herbstschnitt im Garten oder für handwerkliche Projekte in den eigenen vier Wänden. Doch beim Schleifen, Hämmern und Sägen besteht schnell die Gefahr, dass etwas „ins Auge geht“, wie zum Beispiel ein abspringendes Stück Holz, ein zurückschnellender Ast oder etwas, das vom Werkzeug absplittert.
Das Auge ist ein empfindliches Organ: Bereits kleine Fremdkörper wie Wimpern oder Insekten, die sich auf die Hornhaut verirren, können es reizen und zu einem starken Tränenfluss führen. Im Idealfall wird der Fremdkörper dadurch rasch wieder ausgeschwemmt und das Sehorgan beruhigt sich.
Auch Pilzinfektion möglich
Bleibt die Irritation aber bestehen oder es kommt nach einigen Tagen erneut zu Rötungen oder Schmerzen, sollte ärztlicher Rat gesucht werden. Gerade beim Kontakt mit organischen Materialien, etwa Pflanzenstückchen, besteht die Gefahr einer Pilzinfektion, welche die Hornhaut angreift
„Ist der Fremdkörper sichtbar und gut zugänglich, etwa am Lidrand, kann versucht werden, ihn mit gewaschenen Fingern oder einem Wattestäbchen zu entfernen“, erklärt Prof. Dr. Frank G. Holz, Direktor der Universitäts-Augenklinik Bonn (D). Auch das Spülen mit klarem Wasser oder einer Augenspüllösung kann das Ausschwemmen von Fremdkörpern beschleunigen. Allerdings gilt dies nicht für scharfkantige oder spitze Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter.
Splitter niemals selbst entfernen!
Sollten größere Splitter noch in der Hornhaut stecken, ebenfalls so rasch wie möglich zum Arzt – und keinesfalls versuchen, den herausragenden Fremdkörper selbst zu entfernen! Denn dieser verschließt die Lücke, die er geschlagen hat. Wird er unsachgemäß entfernt, besteht die Gefahr, dass das Auge noch stärker verletzt wird
Ärztlicher Rat sollte auch dann eingeholt werden, wenn zwar kein Fremdkörper mehr sichtbar, das Auge jedoch anhaltend gereizt, gerötet oder schmerzhaft ist. Diese Beschwerden können entweder auf einen versteckten Fremdkörper hinweisen oder darauf, dass die Hornhaut oder tieferliegende Augenstrukturen bereits verletzt sind. Auch Sehstörungen wie Schlierensehen, Doppelbilder oder eine auffallende Lichtempfindlichkeit sollten Anlass sein, sich rasch eingehend untersuchen zu lassen.
„Besteht auch nur der Verdacht, dass sich solche gefährlichen Partikel noch im Auge befinden, sollte dieses möglichst wenig bewegt, keinesfalls gerieben und umgehend ein Arzt aufgesucht werden“, betont der Experte der „Stiftung Auge“.
Ab in die Notaufnahme!
Metallteilchen, die beim Fräsen oder Bohren mit hoher Geschwindigkeit ins Auge geschleudert wurden, können sogar bis in das Innere des Organs vordringen. „Sie wirken wie Projektile, die Horn- oder Lederhaut durchschlagen – und dann nicht auf den ersten Blick sichtbar sind“, erklärt Prof. Holz. Solche, die Hornhaut durchdringenden Augenverletzungen, sind immer ein Fall für die Notaufnahme.
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