Zurück im Gefängnis

Nach Notfall-OP: Grasser konnte Spital verlassen

Österreich
17.09.2025 13:11

Nach seiner Notoperation Anfang September befindet sich Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (56) weiter auf dem Weg der Besserung. Am Mittwoch konnte er das Spital wieder verlassen. Dem Vernehmen nach befindet er sich nun wieder in der Justizanstalt Innsbruck. 

Beim 56-Jährigen, der in der Buwog-Affäre rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde und der seine Strafe derzeit in der Justizanstalt (JA) Innsbruck verbüßt, trat Anfang September ein gesundheitliches Problem auf, das rasches notfallmedizinisches Handeln erforderlich machte. Er erlitt einen Darmverschluss.

„Zustand war lebensbedrohlich“
Zu diesem Zeitpunkt befand er sich gerade auf Freigang und wurde sofort in eine Klinik in Innsbruck eingeliefert und dort notoperiert. „Der Zustand war lebensbedrohlich“, betonte sein Anwalt Wolfgang Ainedter damals. Die durchgeführte Operation verlief gut, Grasser erholte sich danach über zwei Wochen im Spital.

Antrag auf Fußfessel: Entscheidung steht noch aus
Dem Vernehmen nach befindet er sich nun wieder in der JA Innsbruck. Dort wartet er auf die Entscheidung über den Antrag auf Fußfessel, den er Anfang des Monats gestellt hatte. Abseits davon droht ihm neues Ungemach von der Justiz. Die WKStA führt aktuell Ermittlungen wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung.

Ex-Lobbyist Hochegger ist doch haftfähig
Übrigens: Der in der Buwog-Affäre ebenfalls verurteilte Ex-Lobbyist Peter Hochegger ist doch fit genug, um seine Haftstrafe anzutreten. Das Oberlandesgericht bestätigte die aufgrund eines Gutachtens getroffene Entscheidung des Erstgerichts. Der 76-Jährige könne nicht mehr gegen diese Entscheidung vorgehen. Zunächst habe er noch Haftaufschub wegen eines Hüftleidens erhalten.

Während Grasser seine Strafhaft im Sommer bereits angetreten hat, hatten die Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Hochegger medizinische Gründe geltend gemacht, die gegen eine Haft sprechen sollen. Eine Entscheidung zu Meischbergers Vorbringen steht noch aus. Meischberger wurde zu 3,5 Jahren, Hochegger zu 3 Jahren – davon 2 Jahre bedingt – verurteilt.

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