Muss Ex-Lobbyist Peter Hochegger seine Haftstrafe doch noch antreten? Wie der 76-Jährige gegenüber der „Krone“ bestätigte, hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass sein Gesundheitszustand mit einer Strafhaft vereinbar ist. Aber: Sein Verteidiger hat bereits einen weiteren Antrag eingebracht.
Hochegger, der in der Buwog-Affäre, wie auch Ex-Minister Karl-Heinz Grasser und Ex-Lobbyist Walter Meischberger, verurteilt worden war, hatte zuletzt um Haftaufschub aufgrund eines Hüftleidens ersucht.
Hochegger laut Gutachten haftfähig
Allerdings hatte das Landesgericht Wien ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Auf dessen Basis wurde nun in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Wien entschieden: Hocheggers Erkrankung ist mit einer Haft vereinbar. Der 76-Jährige, der mittlerweile teilweise im Ausland lebt, war zu drei Jahren – davon zwei Jahre bedingt – verurteilt worden.
Der Richtspruch wurde Hocheggers Verteidiger bereits zugestellt, eine Berufung dagegen ist nicht mehr möglich – der Instanzenzug ist ausgeschöpft. Rein rechtlich müsste der Ex-Lobbyist nun seine Haft antreten. Die „Krone“ erreichte Peter Hochegger persönlich und erfuhr: Ein Antrag auf Fußfessel wurde von Hocheggers Verteidiger bereits eingebracht.
Buch „Die Schattenrepublik“ erscheint
Abseits davon wird der einstige Polit-Berater am Samstag erstmals ein Buch veröffentlichen. Unter dem Titel „Die Schattenrepublik – Ein Lobbyist packt aus“ schildert der Unternehmer und frühere PR-Experte, der in mehrere Affären rund um die einstigen Politspitzen des Landes involviert war, seine Sicht der Dinge.
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