Die „Krone“ berichtete bereits in der Vorwoche, dass alle Hinweise beim Wiener Stich-Attentat zur verletzten Schülerin selbst führen. Am Montag bestätigte die Polizei nun offiziell den „Krone“-Bericht über den traurigen Hintergrund. Motiv für die Tat dürfte ein verzweifelter Hilfeschrei der 16-Jährigen aufgrund einer emotionalen Ausnahmesituation gewesen sein.
Seit Montag steht es also fest: Das mögliche Messer-Phantom als Angreifer ist vom Tisch. Die Aufregung war in der Woche zuvor groß – die Debatte zur Sicherheit an unseren Schulen auch im Hinblick auf das erst drei Monate vergangene Grazer Schulattentat neu entbrannt.
16-Jährige mit Stichverletzung im Oberkörper
Alle Hinweise deuteten vergangenen Dienstag zuerst auf ein Messer-Phantom in einer Mädchen-Toilette im 20. Wiener Gemeindebezirk, das eine 16-jährige Schülerin attackiert haben soll. Schwer bewaffnete Polizei-Einsatzkräfte und die Rettung rasten zum Tatort. Während die Jugendliche mit einer Stichverletzung im Oberkörperbereich ins Spital geliefert wurde, fanden die Ermittler im Nahbereich des WCs sowie nur wenige Meter von der Schule entfernt in einem Gebüsch gleich zwei Messer als mögliche Tatwaffen. Wie sich später herausstellte, stand ein Messer nicht im Zusammenhang mit der Causa rund um das Stich-Attentat.
Kurz danach die spektakuläre Wende im Krimi um das Stich-Attentat: Das Mädchen verwickelte sich in der Einvernahme in Widersprüche – langsam kamen bei den Ermittlern Zweifel auf. Zudem hatte niemand sonst ein schwarz-gekleidetes Messer-Phantom bemerkt. Auch eine Klassenkollegin, die unmittelbar danach ins WC kam, hatte keinen vermummten Unbekannten flüchten sehen.
Tatwaffe im 1-Euro-Shop erworben
Letzten Endes gab die 16-Jährige vor den Ermittlern selbst zu, sich die Verletzungen zugefügt zu haben. Als Motiv nannte sie laut Polizeibericht den Wunsch nach Aufmerksamkeit. Die Tatwaffe – ein Messer – hatte die Schülerin in einem 1-Euro-Shop erworben, wie sie den Ermittlern gestand.
Die Ermittler entschlossen sich letztlich dazu, die Debatte um das Schul-Phantom aufzulösen, wenn auch das Thema aufgrund einer minderjährigen Schülerin, die sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befindet, sehr heikel ist.
Anzeige wird fallen gelassen
Wie es juristisch weitergeht, ist noch offen. Eine Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat dürfte die Staatsanwaltschaft angesichts der emotionalen Ausnahmesituation nicht weiterverfolgen. Das Schulmädchen befindet sich jedenfalls in psychologischer Behandlung.
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