Ein 35 Jahre altes Gesetz hat bisher verhindert, dass Kommunen ihre Gemeinderatssitzungen per Video aufzeichnen und dann online zur Verfügung stellen dürfen. Doch das ist nicht die einzige Neuerung, die eine derzeit in Ausarbeitung befindliche Novelle der Gemeindeordnung mit sich bringen wird.
Es hat länger gedauert als ursprünglich geplant, aber das hat laut Gemeindelandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) einen guten Grund: „Die Oö. Gemeindeordnung ist nicht irgendein Gesetz – sie regelt zentrale Aspekte des kommunalen Lebens.“ Und eben diese Regelungen werden derzeit neu aufgesetzt – der Entwurf für eine Novelle des im Jahr 1990 erlassenen Gesetzes stehe vor der Finalisierung, sagt Langer-Weninger: „Nach der Konsultation durch den Verfassungsdienst ist vorgesehen, den Entwurf im Herbst in die offizielle Begutachtung zu schicken.“
Ein Gesetz aus dem Jahr 1990, als Faxgeräte, DVDs und Windows 95 den Stand der Technik darstellten, wird der modernen Welt von heute nicht mehr gerecht.
Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP)
Mehr als 100 Paragrafen geprüft
Die 35 Jahre alte Gemeindeordnung werde einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. Mehr als 100 Paragrafen würden geprüft und an die heutigen Lebensrealitäten angepasst: „Ein Gesetz, erlassen als Faxgeräte, DVDs und Windows 95 den Stand der Technik darstellten, wird der modernen Welt von heute nicht mehr gerecht“, argumentiert die Landesrätin.
Schub für Frauenangelegenheiten
Eine der Neuerungen betrifft eine Regelung, die Grüne und Neos schon länger bemängeln: Anders als bisher soll es Gemeinden künftig möglich sein, Gemeinderatssitzungen aufzuzeichnen und als Video zum Abruf im Internet bereitzustellen – unter Berücksichtigung von Datenschutz und dem Schutz höchstpersönlicher Rechte, wie Langer-Weninger betont. Weiters sollen künftig Verwaltungsgemeinschaften einfacher erweitert, Frauenangelegenheiten explizit in Ausschüssen behandelt und das Budgetprovisorium flexibler gestaltet werden können.
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