In betreuter WG

17-Jähriger verging sich an Bub (13) – verurteilt

Österreich
07.01.2014 12:50
Weil er sich in einer betreuten Wohngemeinschaft an einem 13 Jahre alten hochgradig geistig behinderten Burschen vergangen und darüber hinaus mehrere Diebstähle zur Finanzierung seiner Drogensucht begangen hatte, ist ein 17-Jähriger am Dienstag im Wiener Straflandesgericht rechtskräftig zu zwölf Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.

Der Übergriff in der WG hatte sich am 12. November 2012 ereignet. Das Opfer befindet sich einem psychiatrischen Befund zufolge auf dem geistigen Niveau eines Zwei- bis Dreijährigen. Der 13-Jährige vermag sich kaum zu artikulieren. Als ein Erzieher mit diesem ein kurzes Gespräch führen wollte und sein Zimmer aufsuchte, ertappte er den 17-Jährigen, der sich zu dem Jüngeren ins Bett gelegt hatte und sich an diesem zu schaffen machte.

Er habe dem Burschen eine Geschichte vorgelesen. "Dabei wurde ich sexuell erregt. Da habe ich mich auf ihn drauf gelegt", berichtete der Angeklagte am Dienstag dem Schöffensenat. Auf die Frage, ob sich der 13-Jährige nicht gewehrt hätte, entgegnete der Angeklagte: "Er hat einen Sprachfehler. Ich glaube, er wollte es nicht, weil er geschrien hat, dass er es nicht will."

"Mein Vater war ein Säufer, meine Mutter nahm Drogen"
Der 17-Jährige stammt aus äußerst tristen familiären Verhältnissen. "Mein Vater war ein Säufer, meine Mutter hat Drogen genommen", fasste er diese zusammen. Mit drei Jahren kam er deswegen zur Großmutter und später in ein Heim: "Die Großmutter konnte nicht mehr, weil sie ein bisschen zerbrechlich war."

Eine Kinder- und Jugendpsychiaterin stufte den 17-Jährigen als intellektuell unterdurchschnittlich begabt ein und bescheinigte ihm in ihrem Gutachten eine verminderte geistige Reife sowie eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.

Betreuer: "Er war für uns nicht mehr tragbar"
Zwei Tage nach dem inkriminierten Übergriff war er aus der WG geflogen. "Er war für uns nicht mehr tragbar", erklärte ein Betreuer dazu dem Gericht. Die Unterbringung in einem Krisenzentrum habe ihn dann offenbar gänzlich "abstürzen" lassen, sagte der Richter: Der 17-Jährige sitzt nach einem Einbruchsdiebstahl, der ihm einen weiteren Prozess einbringen wird, seit mehreren Wochen in U-Haft.

Zudem wurde dem Jugendlichen eine offene bedingte Verurteilung aus zeitlich vorangegangenen Diebstählen widerrufen, sodass er zusätzlich zur nun verhängten zwölfmonatigen Haftstrafe weitere vier Monate absitzen muss.

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