Wie es zum Urteil kam

Kindesmissbrauch – doch Täter muss nicht in Haft

Gericht
28.08.2025 06:00

Ein heute 32-jähriger Mann ist am Mittwoch in Feldkirch in Vorarlberg wegen sexuellen Missbrauchs eines sechsjährigen Kindes und wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß hält sich allerdings in Grenzen.

Mit einem Jahr bedingte Haft sowie einer Geldstrafe von 960 Euro kam der Angeklagte sehr billig davon. Ein Schnäppchenurteil sozusagen, wenn man bedenkt, dass der Gesetzgeber für eine solche Tat eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht.

Richter Dietmar Nußbaumer begründete das Urteil so: „Die Tat liegt lange zurück, der Mann war damals ein junger Erwachsener und bis heute unbescholten. Vor allem aber war der Beschuldigte geständig.“ Doch rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Denn während der Oberländer die Entscheidung des Schöffensenat akzeptierte, erbat sich der Staatsanwalt drei Tage Bedenkzeit.

Als Babysitter gearbeitet
Die Tat geschah bereits 2012. Nachdem sich der damals 19-Jährige über eine Kleinanzeige als Babysitter angeboten hatte, meldete sich eine junge Familie. Nichtsahnend von der Neigung des Mannes, vertraute ihm das Paar den sechsjährigen Sohn an.

Mit schlimmen Folgen: Der Bub wird im Kinderzimmer sexuell missbraucht. Bereits damals wurde der Mann von der Polizei befragt, stritt jedoch alles ab. Erst 13 Jahre nach der Tat bekannte sich der Babysitter im Rahmen einer erneuten polizeilichen Einvernahme zu dem Verbrechen.

Immer wieder im Umfeld von Kindern
Im Prozess räumt er zwar seine Neigung ein, behauptet jedoch, damals nichts Schlechtes im Sinn gehabt zu haben. „Der Bub sagte, dass er weh am Penis habe. Da habe ich halt nachgeschaut.“ Neben der Geldstrafe muss sich der Verurteilte fünf Jahre lang von Kindern und Jugendlichen fernhalten und Bewährungshilfe annehmen.

Erschreckend: Auch Jahre nach der Tat hatte er immer wieder Inserate als Babysitter geschaltet und sogar bei der Wasserrettung und als Bademeister gearbeitet – stets im Umfeld von Kindern.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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