Aufregung um Schalke-Profi Moussa Sylla und Hund „Ghosty“. Nachdem deutsche Medien darüber berichtet haben, dass der Profi-Fußballer den American Bully Anfang Juni einfach abgeschoben habe, wehrt sich der 25-Jährige nun und lässt über seinen Anwalt ausrichten: „Medien haben unbegründete und manipulierte Anschuldigungen verbreitet.“ Doch es ist wohl noch nicht der Schlusspunkt in der Causa.
Es ist das nächste Kapitel im „Hunde-Skandal“ über den „WAZ“ und „Bild“ zuletzt berichtet haben. Demnach hat Schalke-Kicker Sylla seinen offenbar illegal nach Deutschland eingeführten Hund Anfang Juni bei einer Betreuerin abgegeben. „Ghosty“, wie er genannt wird, ist ein Mischling mit viel American-Staffordshire-Anteil, weshalb er laut Gesetz als „gefährlicher Hund“ gilt. Ohne Papiere hätte er demnach gar nicht eingeführt werden dürfen. Neben behördlichem Aufwand drohe Sylla deshalb eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe.
Über einen Schalke-Mitarbeiter habe der Spieler der Betreuerin offenbar ausrichten lassen, dass er „keine Verwendung“ mehr für das Tier habe. Seit einigen Tagen ist der Hund nun in einem Tierheim in Essen. Dort hat er offenbar auch einen neuen Namen erhalten.
Heftige Vorwürfe gegen Sylla, gegen die sich der 25-Jährige nun zur Wehr setzt. Über seinen Anwalt lässt er ausrichten: „Seit mehreren Tagen sind Herr Moussa Sylla und seine Familie Ziel einer Medienkampagne, die auf falschen, verzerrten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen basiert. Ohne eine gründliche Überprüfung der Fakten durchzuführen, haben die Medien unbegründete und manipulierte Anschuldigungen verbreitet, die von der Betreuerin des Hundes Ghost stammen, dessen richtiger Name Luffy ist.“
Sylla erhebt selbst Vorwürfe
Der Schalke-Kicker erhebt zudem selbst Vorwürfe gegen die Betreuerin: „Sie hat sich bewusst dafür entschieden, jeglichen Kontakt zur Familie Sylla abzubrechen, obwohl diese wiederholt darum gebeten hat, ihr Tier zurückzubekommen.“
Damit nicht genug, Sylla lässt über seinen Anwalt noch ausrichten: „Es muss unbedingt betont werden, dass Ghost niemals ausgesetzt wurde. Diese Betreuerin hält den Hund sowie alle offiziellen Dokumente, die ihn betreffen, unrechtmäßig zurück, um in ungerechtfertigter Weise ihr Eigentumsrecht geltend zu machen. Darüber hinaus hat dieselbe Betreuerin eine Geldsumme, getarnt als Spende an ihren Tierschutzverein, als Bedingung dafür verlangt, dass meine Mandanten ihren Hund zurückerhalten.“ Ein neuer Aspekt in der Causa, die dadurch sicher noch nicht abgeschlossen ist.
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