Zusätzliche Sicherung

Nach Tod von Bub (6) bekommt Kreuzung Schranken

Oberösterreich
25.06.2025 11:43

Zwei schreckliche Unfälle, bei denen jeweils ein Sechsjähriger auf unbeschrankten Bahnübergängen getötet wurde, erschütterten Anfang Juni Oberösterreich. Nun ist klar: Eine der beiden Zugkreuzungen, jene in Ottensheim, wird künftig mit einer Schranke gesichert.

„Gemeinsam werden ÖBB, Marktgemeinde Ottensheim und Land Oberösterreich die Eisenbahnkreuzung mit einer Schrankenanlage sicherer gestalten“, heißt es von den Bundesbahnen zum Zugübergang in der Mühlviertler Gemeinde. Bisher war die Kreuzung in Ottensheim nur mit einer Ampel gesichert.

Am 5. Juni war dort, wie berichtet, ein Sechsjähriger ums Leben gekommen. Der Bub dürfte mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen sein und das Rotlicht übersehen haben. Der Lokführer konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten, der Zug erfasste das Kind tödlich.

Vor den Schranken kommt Glockensystem
Nun soll die Eisenbahnkreuzung eben eine Schrankenanlage bekommen. Entschieden hat das die Eisenbahnbehörde des Landes Oberösterreich – sie schreibt für alle Zugübergange vor, wie diese zu sichern sind. Bis die Schranken in Ottensheim installiert werden, wird es aber noch dauern: „Die umfassenden baulichen Maßnahmen benötigen Zeit, daher setzen wir kurzfristig eine zusätzliche akustische Sicherung ein“, heißt es von den ÖBB. Bereits nächste Woche wird ein sogenanntes Geläutewerk installiert, das Verkehrsteilnehmer mit einem Glockenläuten vor nahenden Zügen warnt.

Auch in Eferding starb ein Sechsjähriger
Drei Tage vor der Tragödie in Ottensheim war es auch in Eferding zu einem tödlichen Unfall gekommen. Eine Garnitur der Linzer Lokalbahn (LILO) erfasste einen ebenfalls Sechsjährigen. Auch er war mit einem Fahrrad unterwegs und dürfte die rote Ampel beziehungsweise den einfahrenden Zug übersehen haben.

Der Bahnübergang in Eferding wird allerdings nicht nachgerüstet: „Eine aktuelle Überprüfung hat ergeben, dass die Anlage den geltenden Bestimmungen entspricht – eine Adaptierung ist nicht erforderlich“, heißt es aus dem Verkehrsressort des Landes.

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