Angeklagt sind im Verfahren neben Richard Steiner sein einstiger Bodyguard und Vertrauter Dusko R., genannt "Rocky", weiters Peter A. - "der Lange" - und drei Mitangeklagte. Sie müssen sich wegen diversen Delikten wie Sachbeschädigung, Buttersäure–Attentate und Freiheitsentziehung verantworten.
Staatsanwältin fordert "unbedingte Freiheitsstrafen"
In ihrem kurzen Plädoyer räumte Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella ein, dass die Belastungszeugen in der Hauptverhandlung "samt und sonders zurückgerudert" hätten. Dies führe sie "auf die Vernehmungsatmosphäre in Anwesenheit der Angeklagten" zurück. Sämtliche Beteiligte würden sich "im Rotlicht bewegen", da falle es schwer, gegenüber der Polizei erhobene Anschuldigungen aufrecht zu erhalten, gab die Staatsanwältin zu bedenken: "Das ist eben das Milieu." Sie zeigte sich dessen ungeachtet überzeugt, dass das Beweisverfahren die Anklage "im vollen Umfang" bestätigt habe, verlangte dementsprechende Verurteilungen und trat für "unbedingte Freiheitsstrafen" ein.
"Der Beweis für die angebliche kriminelle Vereinigung ist vollkommen fehlgeschlagen", konterte Christian Werner, der Rechtsbeistand von Steiner. Sein Mandant sei auch von sämtlichen inkriminierten Erpressungen freizusprechen.
Verteidiger kritisiert Verfahrensdauer
Steiner hätte gegen Entgelt anderen Nachtlokal-Betreibern die Türsteher erspart, sei bei Schwierigkeiten stets zur Stelle gewesen und habe insgesamt für das erhaltene Geld "eine mehr als adäquate Gegenleistung" geboten. Nach der Festnahme von Steiner sei es mit dem Frieden im Rotlicht-Milieu vorbei gewesen, hob Werner hervor. Es sei dann wieder zu Sachbeschädigungen und Bauchstichen gekommen.
Zudem kritisierte Werner vor allem die überlange Verfahrensdauer: "Man hat 2008 zu ermitteln begonnen. Mein Mandant saß zwei Jahre in U-Haft." Das Beschleunigungsgebot, das in Strafverfahren vorgeschrieben ist, habe hier nicht gegolten. Werner ersuchte abschließend um ein mildes Urteil, zumal Steiner zur betrügerischen Krida geständig sei: "Es war aber keine böse Absicht. Er wollte halt das Werkl am Leben erhalten." Am Dienstag werden die Angeklagten selbst noch einmal zu Wort kommen, dann soll ein Urteil fallen.
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