Die Hilfsarbeiter sollten auf einer 3.000-Quadratmeter-Liegenschaft in Wien-Liesing, die früher den Eigentümern des bekannten Wiener Modehauses Tlapa gehörte, ehe sie von einer Immobilienfirma erworben wurde, zwei darauf befindliche Villen sowie einen Swimmingpool abreißen und Bäume fällen. Im Zuge von Baggerarbeiten dürfte der ältere der beiden Arbeiter - ein 43-jähriger Mann mit türkischen Wurzeln - am 22. April 2013 auf das Gold gestoßen sein.
Großvater vergrub drei Goldschätze
Nach Angaben von Carlos V., der als Zeuge vernommen wurde, hatte sein längst verstorbener Großvater Karl V. - seit 1947 Teilhaber des Modehauses - vor Jahrzehnten an jedenfalls drei Stellen Gold vergraben. Nach Darstellung seines Enkels wurde daher nach dessen Begräbnis auf dem Gelände eingehend gesucht. Laut V. wurden aber nur zwei der angeblich drei Verstecke entdeckt. Dabei kamen auch jeweils knapp 20 Kilogramm Gold zutage.
35 Münzen fürs Schweigen kassiert
Der angeklagte Bauarbeiter versicherte dem Schöffensenat eingehend, er habe lediglich aus 100 Metern Entfernung gesehen, wie sein Kollege mit dem Bagger "auf etwas" stieß, nachdem er einen Baum zu Fall gebracht hatte. Er selbst sei dann von diesem am Näherkommen gehindert worden, habe jedoch am Abend von ihm erfahren, dass er Gold gefunden hatte. Für sein Schweigen habe er 35 Münzen erhalten, die er später in zwei Bankfilialen für etwa 30.000 Euro verkaufte. Vom Ausmaß des zutage gebrachten Schatzes habe er keine Ahnung gehabt.
Acht Monate Haft wegen Hehlerei
Diese Version war dem 37-jährigen Arbeiter nicht zu widerlegen, sodass er nicht - wie angeklagt - wegen Unterschlagung, sondern bloß wegen Hehlerei verurteilt wurde, wobei sich das Gericht dabei auf die 35 sichergestellten Goldmünzen beschränkte. Dafür setzte es acht Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
Der 43-jährige Arbeiter dürfte sich mit einem erheblichen Teil des Goldes abgesetzt haben. Er ist für die Justiz nicht mehr greifbar. Länderübergreifende Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden sind im Gange. Wem der gefundene und wieder verschwundene Schatz zustünde, ist ebenfalls offen: Diese Frage ist strafrechtlich kaum zu klären, der Schöffensenat verwies auf den Zivilrechtsweg.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.