Am Montagabend ist das Volksbegehren, das sich für ein Bereicherungsverbot für Initiatorinnen und Initiatoren eingesetzt hatte, gescheitert. Es erhielt weniger als die nötigen 100.000 Unterschriften. Eine politische Debatte gibt es jetzt dennoch.
Aktuell kostet das Einbringen eines Volksbegehrens 3421,50 Euro. Werden 100.000 Unterschriften erreicht, gibt es das Fünffache retour (17.107,50 Euro). Nun haben die Koalition und das Innenministerium Missbrauchspotenzial geäußert. Seitdem Volksbegehren digital unterstützt werden können (2018), ist ihre Zahl stark gestiegen. Im vergangenen Jahr sind 14 Begehren zur Unterschrift aufgelegen, weitere befanden sich in der sogenannten Einleitungsphase. Derzeit sind mehr als 40 in dieser Phase, darunter eines für Tierschutz, eines für ein privates Böllerverbot und ein Begehren für einen WHO-Austritt.
Alternative zu Meinungsumfragen?
„Ein besonderer Missbrauchsfall ist zum Beispiel, wenn man Volksbegehren für etwas und gegen etwas macht, also zum Beispiel für Raucherzonen, gegen Raucherzonen. Das heißt, aus einer Meinung eigentlich gleich eine Umfrage macht und daraus für zwei Volksbegehren auch das Geld kassiert“, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.
Ein besonderer Missbrauchsfall ist zum Beispiel, wenn man Volksbegehren für etwas und gegen etwas macht, also zum Beispiel für Raucherzonen, gegen Raucherzonen.
ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl
Es sei „vorstellbar“, dass Initiatorinnen und Initiatoren künftig nur die tatsächlichen Kosten ersetzt bekämen, sagte SPÖ-Verfassungssprecherin Mona Duzdar. „Wir müssen aber sicherstellen, dass es weiterhin einen angemessenen Kostenersatz gibt“, teilten die NEOS mit, die sich ebenfalls mit einer Reform anfreunden können.
Ministerium: „Digitaler Raum kostengünstiger“
„Volksbegehren sind ein wichtiges Mittel, um die Möglichkeit zur demokratischen Partizipation sicherzustellen. Missbrauch dieses wichtigen demokratischen Instruments – mit dem ausschließlichen Ziel, einen monetären Vorteil zu erlangen – ist abzulehnen“, hieß es am Dienstag aus dem Innenministerium. Die aktuellen Gebührensätze würden noch von aufwendiger Drucksortenherstellung ausgehen, um die Vorhaben bekannt zu machen. Heute habe sich das allerdings „kostengünstiger in den digitalen Raum verlagert“.
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