Drohungen und körperliche Gewalt sind an Österreichs Schulen keine Seltenheit mehr. Und es beginnt auch in Volksschulen – in Kärnten soll ein kleiner Bub ein Problemfall sein. Er bekam dafür die volle Härte der Polizei zu spüren: Sie verhängte ein Betretungs- und Waffenverbot für das Kind! Hat das Gericht dem tatsächlich zugestimmt?
Ein Waffenverbot für einen Neunjährigen? Das gibt es in Kärnten. Denn gegen den Volksschüler wurde nach einem problematischen Vorfall mit einer Mitschülerin „unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt“ ausgeübt, wie es später im Gerichtsakt heißen wird. Was ist da passiert?
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