ÖGB zu Arbeitsrecht

Krankschreibung im Ausland ist etwas komplizierter

Reisen & Urlaub
26.12.2024 17:44
Porträt von krone.at
Von krone.at

Derzeit haben viele Österreicherinnen und Österreicher Urlaub. Einigen macht aber eine Erkrankung einen Strich durch die Rechnung. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) erinnert daher an die Rechte und Pflichten im Krankenstand.

„Wird man während des Urlaubs krank und dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, dann werden keine Urlaubstage verbraucht. Das heißt: Die Tage, an denen man krank ist beziehungsweise war, werden wieder auf das Urlaubskonto zurückgebucht“, sagte Michael Trinko vom ÖGB in einer Aussendung. Dazu muss der Arbeitgeber spätestens nach dem dritten Krankheitstag informiert werden. Das kann etwa telefonisch, aber auch per E-Mail oder SMS sein. Eine Bestätigung der Ärztin oder des Arztes ist direkt nach Dienstantritt vorzulegen.

Wer im Urlaub im Ausland erkrankt, braucht nicht nur eine ärztliche Bestätigung, sondern auch eine behördliche, aus der hervorgeht, dass die Ärztin oder der Arzt eine Zulassung haben. „Diese Bestätigung braucht man nicht, wenn man nachweisen kann, dass man in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurde“, sagte Trinko am Donnerstag in einer Aussendung. Zu beachten sei außerdem, dass die Kosten für eine Behandlung nicht immer vollständig von der Sozialversicherung übernommen würden.

Urlaub verlängert sich nicht um Krankenstand
„Wichtig zu wissen ist auch, dass man Krankenstandstage nicht einfach am Urlaubsende anhängen kann. Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage. Er endet am ursprünglich vereinbarten Datum“, sagte Trinko. Die genaue Krankheit muss dem Arbeitgeber übrigens nicht mitgeteilt werden. Laut ÖGB ist „alles erlaubt, was die Genesung nicht beeinträchtigt.“ Streng zu Hause bleiben müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daher im Regelfall nicht.

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