Folter befürchtet

Gericht in Straßburg rügt Ö wegen Abschiebung

Österreich
28.03.2013 13:11
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat einem Tschetschenen Recht gegeben, der gegen seine Abschiebung durch die österreichischen Behörden nach Russland geklagt hatte. Österreich würde im Fall einer Abschiebung gegen das in der Menschenrechtskonvention verankerte Folterverbot verstoßen, da der Betroffene einem realen und persönlichen Risiko in Russland ausgesetzt wäre, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag.

Die Richter sahen keine Anzeichen dafür, dass der Kläger ein geringeres Verfolgungsrisiko habe als seine Mutter, die in Österreich 2009 Asyl erhalten hatte.

Der Tschetschene kam 2004 mit seiner Mutter nach Österreich, wo er um Asyl ansuchte. Er machte geltend, dass er und seine Familie in seiner Heimat von den Russen verfolgt würden, weil sein Vater im Sicherheitsdienst des damaligen tschetschenischen Präsidenten Aslan Maschadow arbeitete und vor seinen Augen erschossen worden sei.

Zwei Anträge abgewiesen und dreimal vor Gericht verurteilt
Zwei Asylanträge des Tschetschenen wurden 2007 und 2011 in Österreich abgelehnt. Der Asylwerber wurde in Österreich zwischen 2005 und 2008 von Gerichten dreimal wegen einer Reihe von Vergehen verurteilt, darunter schwere Körperverletzung. 2008 heiratete er eine russische Staatsbürgerin in Österreich, das Paar bekam zwei Kinder.

Laut einem medizinischen Gutachten leidet er an einem post-traumatischen Stresssyndrom. Nach seiner Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wurde die Abschiebung des Mannes nach Russland ausgesetzt.

Republik drohen 5.000 Euro Verfahrenskostenerstattung
Gegen das Urteil der Straßburger Richter kann drei Monate lang berufen werden. Wird es in letzter Instanz bestätigt, muss die Republik dem Tschetschenen 5.031,23 Euro Verfahrenskosten rückerstatten.

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