40-Jähriger starb

Lawine erfasste 7 Wanderer: Bedingte Haft für Führerin

Österreich
26.03.2013 15:37
Wegen fahrlässiger Gemeingefährdung ist am Dienstag eine 47-jährige Wanderführerin in Salzburg, nicht rechtskräftig, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Die Frau war im März des Vorjahres trotz erhöhter Lawinenwarnstufe mit einer Gruppe Schneeschuhwanderern zum Großvenediger aufgebrochen. Eine Gleitschneelawine erfasste dabei sieben Sportler - ein 40-jähriger Deutscher starb, die übrigen wurden verletzt.

Die Lawine hatte sich am 2. März 2012 zur Mittagszeit etwa 200 Meter oberhalb der insgesamt 14-köpfigen Gruppe auf einem rund 40 Grad steilen Hang am Braunkogel gelöst und sieben Menschen mitgerissen. 

Die Wanderführerin hatte laut Staatsanwaltschaft das erforderliche Risikomanagement für eine Tour im freien Gelände nicht eingehalten. So sei die Gruppe nicht ausreichend mit Lawinensuchgeräten, Sonden und Schaufeln ausgerüstet gewesen. Darüber hinaus habe die Beschuldigte die Teilnehmer der Tour - sie stammten aus Deutschland und der Schweiz - nicht in Abständen gehen lassen, wie dies aus Sicherheitsgründen notwendig gewesen wäre. Ein Sachverständiger stellte außerdem fest, dass der Start der Tour um eineinhalb bis zwei Stunden zu spät angesetzt war.

"Ich hätte wahrscheinlich früher weggehen sollen"
Sie habe die Gefahrenlage falsch eingeschätzt, gestand die bisher unbescholtene Angeklagte vor Gericht ein. "Ich hätte wahrscheinlich früher weggehen sollen." Die Angeklagte legte in der Folge ein umfassendes und reumütiges Geständnis ab.

Die Richterin kam in dem Schuldspruch zum Schluss, dass die Beschuldigte bei der prognostizierten Lawinenwarnstufe mit der Gruppe zu spät aufgebrochen sei und die Route nicht hätte wählen dürfen. Der Verteidiger - er ist derzeit auch interimistischer Präsident des Österreichischen Alpenvereins - erbat nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Einer Angehörigen des verstorbenen Deutschen wurde ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen. 

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