Internet "zu jung"

Grazer Online-Bürgerbefragung war gesetzwidrig

Web
10.03.2013 10:23
Die österreichische Datenschutzkommission hat das Grazer Bürgerbefragungsmodell für gesetzwidrig erklärt - und zwar auf Grundlage des Volksrechtegesetzes, das allerdings aus den 1960er-Jahren stammt und natürlich keine Abstimmung via Internet vorsieht.

Dass bei den Bürgern das Bedürfnis für mehr direkte Demokratie besteht, ist evident. Mehr als 70.000 Grazer, 31 Prozent der Wahlberechtigten, nahmen 2012 an der Befragung zu Umweltzone und Reininghaus teil (Infobox). Knapp 31.000 stimmten dabei online ab.

Diese Zahlen sind eine glasklare Botschaft an den Gesetzgeber im Bund: Bürgerbefragungen sind erwünscht - und müssen auch online möglich sein. Das uralte Gesetz gehört der Gegenwart angepasst.

Der Initiator der Bürgerbefragung, Stadt-Chef Siegfried Nagl, richtete denn auch ein dringenden, diesbezüglichen Appell an den Gesetzgeber. Er will weiter Befragungen durchführen.

Zu Recht ärgert sich Nagl, dass ein einzelner Bürger per Anzeige zum Kippen brachte, was Tausende Grazer gern genutzt haben. Von sich aus, hört man, wären die Datenschützer nicht tätig geworden.

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