Tumult bei Prozess

Kenianerin vor U-Bahn gestoßen: Ein Jahr bedingte Haft

Österreich
07.03.2013 14:41
Zu einem Jahr bedingter Haft ist ein 51-Jähriger am Donnerstag in Wien - nicht rechtskräftig - verurteilt worden, nachdem er Anfang Jänner in der Station Taborstraße eine 36-jährige Kenianerin vor die U-Bahn gestoßen hatte. Gegen den Mann war erst wegen versuchten Mordes ermittelt worden, angeklagt wurde er dann wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Die Richterin sah bei der Tat jedoch auch keine Absicht: "Das Ziel, eine schwere Körperverletzung herbeizuführen, war nicht nachweisbar." Während sowie nach der Verhandlung kam es zu tumultartigen Szenen und Protesten.

Bei seiner Einvernahme erklärte der 51-Jährige, er sei vor dem Stoß "leicht verärgert" gewesen. Das spätere Opfer und seine Begleitung hätten an diesem Abend, dem 5. Jänner, nämlich lautstark in der U-Bahn-Station telefoniert. Auf die Bitte hin, die Lautstärke zu senken, sei ein Wortgefecht zwischen seiner Freundin und den Kenianerinnen entbrannt, mit Schimpfworten sei dabei nicht gegeizt worden. Der Mann soll laut Zeugen da aber noch versucht haben, seine Freundin zu beruhigen. Doch als er bespuckt worden sei, sei ihm "der Kragen geplatzt", wie sein Verteidiger zuvor erklärt hatte.

Daraufhin habe er die Frau gestoßen: "Das hab' ich falsch gemacht. Ich wollt', dass sie ein bissi weg ist, dass ich Luft holen kann." Er habe nur Abstand von ihr gewinnen wollen und sei "erschrocken, wie sie dann über die Kant'n g'flogen ist", so der Elektriker. Die Frau fiel auf die Gleise und zog sich einen Fersenbeinbruch zu. Zeugen konnten noch rechtzeitig den Notstopp betätigen. Nur wenige Sekunden später wäre die Frau von einer Garnitur der U2 erfasst worden.

Vor Gericht bestritt der Mann unter Verweis auf seine bisherigen drei Ehefrauen auch entschieden, ein Rassist zu sein: Er sei vor der Ehe mit seiner nunmehrigen Frau - einer Russin - mit einer Peruanerin bzw. einer Venezolanerin verheiratet gewesen.

Richterin: Mann befand sich "in einer Stresssituation"
Der Mann habe sich "in einer Stresssituation befunden", konstatierte die Richterin in der Urteilsbegründung. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren für eine schwere Körperverletzung erschien ihr eine einjährige Bewährungsstrafe angemessen, "da sich der Angeklagte reumütig gezeigt hat, einer Beschäftigung nachgeht und integriert ist". Die wegen Unterlassung der Hilfeleistung mitangeklagte Ehefrau des Elektrikers wurde freigesprochen.

Während der 51-Jährige seine einjährige Bewährungsstrafe annahm, meldete die Staatsanwältin dagegen volle Berufung an. Auch gegen den Freispruch für die Ehefrau legte sie Rechtsmittel ein.

Zuhörer schrie Angeklagten an
Während sowie nach der Verhandlung kam es in und vor dem Gerichtssaal zu tumultartigen Szenen und Protesten. Zwei Zuhörer hatten bereits während der Verhandlung unter anderem mit einem Transparent sowie Zwischenrufen ("We want Justice!", "We need Justice!") lautstark gegen die in ihren Augen unzureichende Anklage protestiert. Nachdem die Richterin die Störversuche zunächst erfolgreich unterbinden konnte, indem sie einfach "Ruhe!" brüllte, eskalierte die Situation, als ein aufgebrachter Zuhörer aufsprang, zur Anklagebank lief, sich wenige Zentimeter vor dem Elektriker aufbaute und ihm "Das ist Mordversuch!" ins Gesicht schrie.

Sicherheitsdienst alarmiert
Der Angeklagte blieb erstaunlich ruhig und ohne mit der Wimper zu zucken sitzen, während seine Ehefrau in den hinteren Bereich des Gerichtssaals flüchtete. Die Richterin verständigte daraufhin telefonisch den Sicherheitsdienst. Als auch vor dem Gerichtssaal Schreie ertönten, trat die Justizwache auf den Plan. Ein Beamter blieb während der weiteren Verhandlung im Saal, um gegen allfällige weitere Zwischenfälle vorgehen zu können. Die zwei Störenfriede, die den Saal zwischenzeitlich verlassen hatten, wurden von einem weiteren Beamten - zum Prozessfinale sogar von mehreren Beamten der WEGA - am neuerlichen Betreten gehindert.

"Das ist Rassismus! Das war Mordversuch"
Das Urteil ließ die Gemüter dann ein weiteres Mal aufkochen und sorgte auch nach der Verhandlung für lautstarke Proteste von Prozessbeobachtern. "Das ist Mordversuch, keine Körperverletzung!", riefen die Aktivisten. Besonders die Frau, die damals die verletzte Kenianerin begleitet und den Stoß vor die U-Bahn mit angesehen hatte, echauffierte sich: "Das ist Rassismus! Das war Mordversuch!"

Auch Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser zeigte sich in einer Aussendung "erschüttert" über den Ausgang des Strafverfahrens. Dieses sei "nicht nachvollziehbar", hielt er fest: "Die generalpräventive Wirkung - also die Frage der Abschreckung - einer solchen Straftat wurde komplett außer Acht gelassen. Rassistische Beschimpfungen kommen ohnedies leider viel zu häufig vor. Wenn jetzt rassistisch motivierte körperliche Übergriffe praktisch bagatellisiert werden, ist das ein gefährliches Spiel."

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