Weil er glaubte, dass er ein Verhältnis mit seiner Frau hat, erstach ein 40-jähriger Montenegriner seinen gleichaltrigen bosnischen Mitarbeiter mit einem Messer. 15 Monate und drei Verhandlungstage am Landesgericht Wels später fiel am Dienstag das Urteil: lebenslange Haft für den Montenegriner.
Der Angeklagte habe am 31. März des Vorjahres auf dem Lagerplatz seiner Firma in Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) einen Mitarbeiter, den er verdächtigte, ein Verhältnis mit seiner Frau zu haben, „mit fünf wuchtigen Messerstichen ermordet“, sagte der Staatsanwalt. Danach habe er einen 19-jährigen Mitarbeiter mit dem blutigen Messer genötigt, ihn in ein Café zu fahren.
Unterwegs habe er seine Frau angerufen und gesagt: „Ich habe deinen Liebhaber getötet, ich gehe jetzt ins Gefängnis und dann werde ich dich töten.“
Ich habe deinen Liebhaber getötet, ich gehe jetzt ins Gefängnis und dann werde ich dich töten.
Der Mordangeklagte zu seiner Frau
„Habe eigentlich alles gehabt“
Der 40-Jährige habe die Tat aus „grundloser rasender Eifersucht“ begangen, sagte der Staatsanwalt. Der Mann habe „eigentlich alles gehabt“ – Familie, Haus, eine Firma und ein gutes Einkommen. Vor einigen Jahren habe er dann aber begonnen zu trinken, Kokain zu nehmen, in Bordelle zu gehen und seine Frau zu misshandeln. Einen Monat vor der Bluttat an dem Bosnier wurde er wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen seine Noch-Ehefrau zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Dazu war es nicht das erste Mal gewesen, dass er einen seiner Mitarbeiter verdächtigt hatte.
Keine Notwehr
Die Verteidigungsstrategie auf „putative Notwehr“ zu plädieren, weil der Verurteilte geglaubt habe, das Opfer wolle ihn attackieren, und er sei dem nur zuvorgekommen, stieß bei Richter und Schöffen auf taube Ohren: Nun muss der 40-Jährige wegen Mordes, gefährlicher Drohung und Nötigung lebenslang in Haft.
Symbolisches Schmerzengeld
Seiner Noch-Ehefrau muss er zudem ein symbolisches Schmerzengeld von 50 Euro zahlen. Mildernd wurde das Geständnis des Angeklagten gewertet. Erschwerend hingegen waren eine einschlägige Vorverurteilung, das Zusammentreffen mehrerer Straftaten, die außergewöhnliche Brutalität der Tat, die Drohung zum Nachteil Angehöriger sowie dass die Tat innerhalb einer Probezeit begangen worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidiger Andreas Mauhart legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.
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