"Sie ist stabil"

Nach Urteil: Estibaliz C. will rasch in Therapie

Österreich
23.11.2012 19:16
Die erste Nacht nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil wegen zweifachen Mordes verlief für Estibaliz C. "den Umständen entsprechend stabil". Gleich nach der Urteilsverkündung kümmerte sich der Psychologe des "Grauen Hauses" um die Frau, da sie auch Psychopharmaka und Beruhigungsmittel erhielt.

"Nach derartigen Urteilen ist es üblich, dass Straftäter vom psychologischen Dienst betreut werden. Das war in diesem Fall nicht anders", betont Peter Prechtl von der Vollzugsdirektion. In den Vormittagsstunden des Freitags wurde sie von ihren beiden Anwälten, Rudolf Mayer und Werner Tomanek, aufgesucht. 

Estibaliz C. hofft auf die Berufungsverhandlung
"Natürlich ist sie geschockt", so Mayer. "Sie hofft auf die Berufungsverhandlung, dass die Richter dort nur den Fakten nach entscheiden und nicht wie beim Erstgericht beeindruckt durch die Powerpoint-Präsentation der Leichenteile durch den Gerichtsmediziner. Das wäre nicht notwendig gewesen, denn Schändung der Totenruhe war nicht angeklagt."

Laut Tomanek wird keine Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, "das Verfahren war von der Richterin vorbildlich geführt. Dadurch entscheidet das Oberlandesgericht nur über die Strafhöhe, unsere Mandantin wird daher hoffentlich noch heuer aus dem Untersuchungsgefängnis in Wien-Josefstadt in die Strafhaft nach Schwarzau überstellt." In Österreichs einzigem Frauengefängnis wird sie dann sofort die angeordnete Therapiemaßnahme beginnen. Mayer: "Das ist auch ihr ausdrücklicher Wunsch." 

Will ihr Baby öfter sehen
Sie wird dann in den Gefängnisalltag eingebunden, in der Wäscherei oder Näherei arbeiten, und zusätzlich die Psychotherapie beginnen. C. träume zudem davon, ihr Baby öfter sehen zu dürfen, weil die Haftanstalt in Schwarzau über Kindereinrichtungen verfügt.

Frauen im sogenannten Maßnahmen-Vollzug gibt es derzeit nur sieben. Deshalb gibt es im Gegensatz zu Männern – 444 Häftlinge gelten als geistig abnorm – keine spezielle Unterbringungsanstalt. 
Die nicht rechtskräftige Verurteilung zu lebenslanger Haft muss nicht bedeuten, dass Estibaliz C. bis zu ihrem Tod im Gefängnis bleibt. Das Gesetz ermöglicht zwar eine vorzeitig bedingte Entlassung nach frühestens 15 Jahren, das ist in diesem Fall allein durch die Einweisung aber eher graue Theorie.

Kommission prüft vorzeitige Entlassung
Auf jeden Fall muss eine Kommission aus Richtern und Fachärzten auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens entscheiden. Es muss nämlich sichergestellt sein, dass der Grund der Maßnahme wegfällt – Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hielt es ja in ihrer Expertise für möglich, dass Estibaliz C. wieder töten könnte.

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