Prozess vertagt

Polizist schoss auf Frau – Gutachter zweifelt an Version

Österreich
25.09.2012 16:40
Kein Urteil hat es am Dienstag im fortgesetzten Prozess um die psychisch kranke Frau gegeben, die am 7. März 2012 in ihrer Wohnung im Wiener Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus mit Messern auf Polizisten losgegangen war und dabei von einem Beamten mit neun Schüssen niedergestreckt wurde. Die Verhandlung wurde völlig überraschend vertagt, nachdem offene Unstimmigkeiten zwischen dem Gerichtsmediziner Daniele Risser und Richter Thomas Kreuter zutage getreten waren.

Der 34 Jahre alte Beamte, der die Frau beim Einsatz lebensgefährlich verletzt hatte, beschrieb die Situation als dramatisch und das Handeln der Frau als versuchten Mord an seinem um sechs Jahre jüngeren Kollegen. So war es für den Schützen "ein durchgehendes Stechen. Sie war auf Körperkontakt, die Messer haben sich bewegt. Die haben zugestochen. Es waren schnelle Bewegungen von oben nach unten. Der Kollege war in Lebensgefahr, ganz einfach."

Gutachter zweifelt an Version des Polizisten
Diese Version glaubte Gutachter Daniele Risser offenbar nicht. "Das zweite Messer habe ich im ganzen Akt nicht gefunden", sagte er vor Gericht. Die Frau war noch im Badezimmer von drei Projektilen in die linke Hand, in der sie eines der Messer hielt, in den linken Unterarm und in den rechten Unterarm getroffen worden. Aufgrund der Verletzungen vermutete Risser, dass die Frau die Hände jedenfalls nicht drohend gegen die Polizisten erhoben hatte.

Da der Gutachter jedoch nicht in der vom Gericht erhofften Deutlichkeit klarstellen konnte, ob für die Polizeibeamten bei dem Einsatz Lebensgefahr gegeben war, brach der Richter die Befragung des Sachverständigen ab und kündigte an, dass er ihm schriftliche Fragen zukommen lassen werde. Diese möge Risser schriftlich beantworten. Einen konkreten Termin, wann nach Einlangen des Ergänzungsgutachtens weiterverhandelt wird, legte der Richter nicht fest.

Schütze wurde vom Prozessgeschehen vorab informiert
Interessantes Detail am Rande: Was vor seiner Einvernahme im Verhandlungssaal passiert war, hätte der 34-jährige Polizist gemäß Strafprozessordnung nicht vorab erfahren dürfen, da Zeugen ohne Kenntnis des bisherigen Verhandlungsverlaufs in den Zeugenstand zu treten haben. Der Schütze wurde jedoch laut Austria Presse Agentur von einem, offenbar ebenfalls der Polizei angehörenden, Mann informiert, der unter den Zuhörern gesessen war, dann den Saal verließ und dem Beamten vor dessen Befragung über das bisher Geschehene unterrichtete.

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