VfGH-Sitz eröffnet

Millionenforderung von Hoteliers erstes Thema im VfGH neu

Österreich
25.09.2012 15:09
Österreichs Verfassungsrichter haben am Dienstag den neuen VfGH-Sitz auf der Wiener Freyung mit einer öffentlichen Verhandlung "eingeweiht". Eine Beschwerde zu Steuerrückvergütungen für Betriebe beschäftigte die Richter. Gegen die Neuregelung der Bestimmungen im Jahr 2011 haben zahlreiche Hoteliers Einwände, weil ihre Dienstleistungsbetriebe den Anspruch auf Abgeltung der Energieabgabe verlieren, Produktionsbetrieben wird er aber weiterhin gewährt. Für die Hotelbranche geht es insgesamt um 40 Millionen Euro.

Umgezogen sind die Höchstrichter schon Ende August. Das alte Domizil in der Böhmischen Hofkanzlei am Judenplatz 11, das bei der Wiedererrichtung des Verfassungsgerichtshofes 1946 eigentlich als Provisorium gedacht war, war für den VfGH zu klein geworden und außerdem sanierungsbedürftig. An der Freyung 8/Renngasse 2 fand VfGH-Präsident Gerhart Holzinger einen geeigneten Standort. 

Auf 6.000 Quadratmetern ist nach einjährigen Adaptierungsarbeiten nun der gesamte Gerichtshof mit 14 Richtern und 110 Mitarbeitern an einem Standort untergebracht. Bisher war er auf drei Standorte - Judenplatz, Jordanstraße und Wipplingerstraße - zersplittert. 

Im neuen Verhandlungssaal sitzen die Richter jetzt nebeneinander in einer schlichten, leicht kurvenförmigen Bank. Die alten Wandteppiche mit Motiven der römischen Rechtsgeschichte blieben in der Böhmischen Kanzlei - die Wand hinter den Richtern zieren weiße Säulen und der links und rechts vom Staatswappen in Goldlettern aufgebrachte Artikel 1 der Bundesverfassung: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." 

Hotels wollen Steuermillionen zurück
In der ersten öffentlichen Verhandlung im neuen Gebäude ging es am Dienstag um eine Beschwerde des Hotels Pulverer aus Bad Kleinkirchheim, dessen Antrag auf Vergütung der Energieabgabe für das Wirtschaftsjahr von Dezember 2010 bis November 2011 in zwei Instanzen abgewiesen worden war. Die beantragte Rückvergütung hätte rund 14.500 Euro ausgemacht. Im Gesetz wird bei der Vergütung der Energieabgabe neuerdings zwischen Produktionsbetrieben und Dienstleistern unterschieden. Die Produzenten haben Anspruch, die Dienstleister nicht. 

Aus Sicht des Hotelbetreibers ist dies gleichheitswidrig und widerspricht damit der österreichischen Verfassung. In der Beschwerde wird die Energieabgabe einer Verbrauchersteuer, wie etwa die Mehrwertsteuer, gleichgesetzt. Hier dürfe man nicht zwischen den Steuerschuldnern differenzieren.

Laut dem Österreichischen Hotelierverband, der die Beschwerde unterstützt und ihr die Hälfte seiner 600 Mitglieder anschließen will, geht es für die Hotelbetriebe in Summe um 40 Millionen Euro. Ein Viertel aller Rückvergütungsfälle in Sachen Energieabgabe würde Hotelbetriebe betreffen, daher könne man nicht von einzelnen Härtefällen sprechen, betonte Rechtsanwalt Franz Althuber, der das Hotel vor dem Höchstgericht vertritt. Bei einzelnen Thermalhotels könne die Vergütung laut ÖHV mehr als 70.000 Euro ausmachen. Im Schnitt würden den Hotels bisher 2.700 Euro an Vergütung erstattet, erklärte Althuber dem Gericht. 

Finanzministerium sieht keine Diskriminierung
Das Finanzministerium weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Die Produktionsbetriebe seien dem internationalen Wettbewerb stärker ausgesetzt als Dienstleister wie Hotelbetriebe. Die Regelung stehe im Einklang mit dem Unionsrecht, was auch ein Vertreter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt unterstrich. 

Darüber hinaus hätten zumindest Italien und Deutschland ähnliche Vergütungsmodelle erlassen, betonte der Vertreter des Finanzministeriums. Die Vergütung der Energieabgabe würde auch dem Umweltschutz dienen, da die Umweltstandards in Österreich oft höher seien als im Ausland. Diese Rückvergütung trage dazu bei, dass die Produktionsbetriebe auch weiterhin in Österreich bleiben würden, meinte er. Nach etwas über einer Stunde schloss VfGH-Präsident Holzinger die Verhandlung. Das VfGH-Erkenntnis in dem Verfahren wird noch in der laufenden Session erwartet.

Dichtes VfGH-Programm im Herbst
In der laufende Herbstsession haben die Verfassungsrichter ein dichtes Programm: Neben der Energieabgabe-Beschwerde gilt es, über eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung sowie die Vergabe der Lotteriekonzession zu beraten. Außerdem soll der VfGH entscheiden, ob die Anwesenheitspflicht in den Asyl-Erstaufnahmestellen und das Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung für lesbische Paare verfassungskonform sind.

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