Wiederbetätigung?

Tumultartige Szenen bei Prozess gegen Küssel

Österreich
22.05.2012 10:57
Tumulte am Beginn, dann ein schleppender Anfang mit abgewiesenen Anträgen der Verteidigung und keine Einvernahmen der Beschuldigten: Das ist das Resümee des ersten Verhandlungstages im Wiederbetätigungs-Prozess gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel und Mitangeklagte am Montag im Wiener Landesgericht.

Küssel, Felix B. und Wilhelm A. wirft Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter vor, die Homepage "alpen-donau.info" bzw. ein dazugehöriges Forum betrieben und dabei Gedankengut im Sinne nationalsozialistischer Wiederbetätigung verbreitet zu haben.

Sitzung vor einer Woche vertagt
Eine Woche zuvor musste die Schwurverhandlung unter dem Vorsitz von Martina Krainz vertagt werden, da zu wenige Geschworene erschienen waren (siehe Infobox). Diesmal waren genügend da, und so konnte Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter mit seinem Anklagevortrag beginnen. Er beschrieb zunächst den verbotsgesetzwidrigen Charakter der Homepage "alpen-donau.info" bzw. des zugehörigen Forums "alinfodo.com". Als Beispiel berichtete er von einem Foto eines Konzentrationslagers auf der Website, das mit der Aufforderung an die damalige Innenministerin Maria Fekter unterlegt war, "diese Immobilie wieder sinngemäß zu verwenden".

Kronawetter über die Rollenverteilung der Angeklagten in Zusammenhang mit der Homepage: Küssel sei Auftraggeber für die Anmeldung der Domains und der Ideengeber gewesen, was die Homepage sein sollte, nämlich nach dem Vorbild der neonazistischen Plattform "Altermedia" gestaltet. Dazu sei er auch für die inhaltliche Gestaltung zuständig gewesen. Felix B. sei für die inhaltliche und redaktionelle Gestaltung verantwortlich gewesen, er hätte die Funktion eines Administrators bekleidet. Wilhelm A. sei der technische Mastermind gewesen, der im Auftrag Küssels die Domains organisiert hätte. Seine Spezialität war die Garantie der Free Privacy, also des anonymen Agierens im Net.

Küssel auch inhaltlich an Websites beteiligt
Als Beleg dafür wies der Staatsanwalt ein Mail vor, in dem Küssel A. beauftragt haben soll, die Domains auf einem US-Server zu registrieren. "Dieses Mail haben wir bei beiden sichergestellt", sagte Kronawetter. A. lehnte der Anklage zufolge zunächst ab, organisierte die Adressen für die beiden Websites dann aber doch. Küssel war aber laut Staatsanwalt auch inhaltlich beteiligt.

Felix B. wurde dem Staatsanwalt zufolge Ende April 2011 mit laufendem Computer erwischt - ein Glücksfall für die Ermittler. In einem Mail teilte der Zweitbeschuldigte laut Anklage im Jahr 2006 Franz Radl, dem Hauptangeklagten im derzeit ebenfalls laufenden Grazer Neonazi-Prozess, seinen Zugangscode mit. Bis 2011 verwendete Kronawetter zufolge der Administrator "Heiler" diesen Zugangscode. Ebenfalls damit in Verbindung wurde der User "Prinz Eugen" des neonazistischen Forums "Großdeutsches Vaterland" gebracht - Kronawetter zufolge eine weitere Identität von Felix B.

Vortrag mit dreifachem "Sieg Heil" abgeschlossen
Ein weiterer Punkt in der Anklage: Felix B. habe in der Wiener akademischen Ferialverbindung "Reich" am 23. April 2010 einen Vortrag über Adolf Hitler gehalten und mit einem dreimaligen "Sieg Heil" abgeschlossen. Daraufhin sei das Deutschlandlied bzw. der verbotene Teil desselben abgesungen worden und noch mehrmals "Sieg Heil" gebrüllt worden.

Die Verteidiger wiesen in ihren Plädoyers die Vorwürfe zurück. Küssels Anwalt Michael Dohr betonte, dass sein Mandant mit der Registrierung und dem Betrieb der Homepage nichts zu tun habe. Die Ermittler beriefen sich Dohr zufolge auf Daten, die das FBI vom Server-Anbieter in den USA über eine frei zugängliche Homepage bekommen und nach Österreich übermittelt hatte. So sei es gelungen, die IP- und Mailadressen der Homepage-Betreiber in Wien auszuforschen. "Nur Gottfried Küssel war nicht dabei."

Skurriler Auftritt eines Verteidigers
Einen teils skurrilen, vor allem aber sehr langen Auftritt legte der Verteidiger des Zweitangeklagten Felix B. hin. Mehr als eine Stunde referierte Herbert Orlich, der bereits in einem Prozess gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik dadurch aufgefallen war, dass er vom Richter der Verteidigerbank verwiesen wurde. Dazwischen streute er einen Kartentrick ein und sang das Deutschlandlied - die dritte Strophe, heute die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Dann übte Orlich Kritik am Verbotsgesetz - Stichwort Gesinnungsverbrechen vs. freie Meinungsäußerung. Er wies die Vorwürfe in Bezug auf Felix B. zurück. Es scheine so, dass die österreichische Justiz "massiv unter Druck steht, dass die Homepage nicht sein kann, nicht sein darf", meinte der Advokat.

Mirko Matkovits, der Wilhelm A. vertritt, betonte, dass es außer einem Mail von Küssel an seinen Mandanten und der Antwort von Wilhelm A., er damit nichts zu tun haben wolle, nichts vorzuweisen gebe. Es gebe keinen weiteren Mailverkehr. Ebenso wenig habe man Zahlungseingänge für die Registrierung der Domains gefunden.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele