Rache an Ex-Freundin

Sechs Monate Haft für Nacktbilder auf Facebook

Web
24.04.2012 10:57
Weil er intime Fotos seiner Ex-Freundin auf Facebook veröffentlicht hatte, ist ein 20-jähriger Australier jetzt in Sydney zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Sowohl der Straftäter als auch die Netzgemeinde sollten abgeschreckt werden, ähnliche Verbrechen zu begehen, begründete die zuständige Richterin Jane Mottley laut einem Bericht des "Sydney Morning Herald" ihr Urteil.

Ravshan Usmanov, Mitarbeiter einer Versandfirma in Sydney, hatte die Bilder auf Facebook veröffentlicht, um sich an seiner Ex-Freundin zu rächen, die ihn drei Monate zuvor verlassen hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Kurz nachdem Usmanov die Fotos hochgeladen hatte, informierte er seine Ex-Freundin per E-Mail darüber, dass einige ihrer Aufnahmen nun auf Facebook seien. Die namentlich nicht genannte junge Frau suchte Usmanov daraufhin in seiner Wohnung auf und forderte, die Fotos umgehend zu löschen. Als sich Usmanov weigerte, verständigte sie die Polizei und erstattete Anzeige.

"Einzige Möglichkeit, ihr weh zu tun"
Gerichtsdokumenten zufolge zeigten die insgesamt sechs veröffentlichten Fotos die Frau "nackt in verschiedenen Positionen". Brüste und Genitalien seien deutlich zu sehen gewesen. Gegenüber der Polizei erklärte Usmanov, er habe die Fotos hochgeladen, weil ihn die Frau verletzt habe und "weil das die einzige Möglichkeit war, ihr weh zu tun". In seinem Urteil berief sich das zuständige Gericht nun auf einen ähnlichen Fall in Neuseeland. Dort war 2010 ein junger Mann zu vier Monaten Haft verurteilt worden, der ebenfalls Nacktbilder seiner Ex-Freundin auf Facebook veröffentlicht hatte (siehe Infobox).

"Moderne Technologien wie Facebook erlauben einen sofortigen Zugang zur Welt. Dem Ruf einer Person kann durch eine unverantwortliche Veröffentlichung durch dieses Medium unkalkulierbarer Schaden entstehen", befand Richterin Mottley. Aufgrund der großen Popularität des sozialen Netzwerks und dem daraus resultierenden Schadenspotential sei es nötig, vor derlei Straftraten abzuschrecken.

Nur "Spitze des Eisbergs"
Experten zufolge habe der Fall jedoch nur "die Spitze des Eisbergs" zum Vorschein gebracht, vergleichbare Online-Vergehen würden weiterhin nur selten bestraft. Vor allem auch, weil übers Internet begangene Verbrechen wie Belästigungen in der Öffentlichkeit nach wie vor nicht mit realen, physischen Verbrechen gleichgesetzt würden, wie David Vaile, Direktor des Zentrums für Online-Recht und -Politik von New South Wales dem Bericht nach erklärte.

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