Wölfe, die Nutztiere reißen oder in Siedlungsgebieten auftauchen, sollen in Vorarlberg künftig auf Grundlage einer neuen Verordnung rasch geschossen werden können.
Im Sommer sind in Vorarlberg bekanntlich mehrere Wild- und Nutztiere von einem Wolf gerissen worden, die Hysterie war dementsprechend groß. In einem klassischen Fall von politischem Aktionismus hat der zuständige Landesrat Christian Gantner (ÖVP) daraufhin die BH Bludenz dazu „angestupst“, einen Entnahmebescheid für den Problemwolf auszustellen.
Nun ist der Wolf allerdings ein streng geschütztes Wildtier und die BH Bludenz nicht das Zentrum der Judikatur. Und so kam es, wie es kommen mussten: Der Bescheid wurde vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben. Worauf Gantner ankündigte, dass das Land eben eine entsprechende Verordnung erlassen werde.
Herdenschutzmaßnahmen intensivieren
In der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses wurden die Weichen dafür gestellt: „Die neue Regelung für Vorarlberg sieht vor: Wenn ein Wolf Nutztiere reißt oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, weil er etwa im Ortsgebiet unterwegs ist, dann soll es die Möglichkeit geben, diesen Wolf unkompliziert zu ‘entnehmen‘, also zu schießen“, erklärt ÖVP-Landwirtschaftssprecher Bernhard Feuerstein. Zudem sollen bereits bestehende Herdenschutzmaßnahmen intensiviert werden, beispielsweise durch die Förderung entsprechender Zäune und neue Fortbildungsangeboten für Landwirte.
Grundvoraussetzung für die neue Verordnung ist eine Änderung des Jagd- und Naturschutzgesetzes - diese soll bereits kommende Woche bei der nächsten Landtagssitzung abgesegnet werden. Wahrscheinlich könnte sich die Landespolitik den Aufwand aber sparen: Denn auf EU-Ebene wird derzeit ohnehin darüber diskutiert, den Schutzstatus der Wölfe merklich zu lockern.
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