Der Unfall geschah beim Einbau von Fertigteilstiegen in ein neues Möbelhaus im Norden der Stadt. Als der Kranführer eines der Teile anhob, begann es zu schwingen: Eine Befestigungskette hakte sich aus und das Stiegenelement stürzte zu Boden. Ein 23-jähriger Südsteirer wurde so unglücklich getroffen, dass er noch auf der Baustelle starb. Dem 26-jährigen Kranführer wurde fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Er bekannte sich von Anfang an schuldig.
"Wenn etwas passiert, ist der schuld, der arbeitet"
Laut Gutachter hatte eine falsche Lastenverteilung zu dem Unglück geführt. Zusätzlich wurden, wie auch ein Zeuge vom Arbeitsinspektorat ausführte, die falschen Ketten zur Befestigung verwendet: "Bei dieser Art von Last hätten dreisträngige verwendet werden müssen, es waren aber nur zweisträngige." Außerdem funktionierte die Koordination zwischen den verschiedenen Firmen nicht ausreichend, so der Zeuge.
Obwohl für diese Dinge nicht unbedingt der Kranführer zuständig ist, wurde dieser verurteilt. "Der Arbeitsdruck, unter dem Sie stehen, hat den Tod eines Arbeiters herbeigeführt", so Richter Raimund Frei. "Wenn etwas passiert, ist der schuld, der arbeitet", so der Richter zum Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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