Insgesamt ist die Zahl der sichergestellten unerlaubten Gegenstände 2011 jedenfalls deutlich gestiegen: von 152.256 im Jahr 2010 auf 185.527 im Vorjahr. Das bedeutet ein Plus von 21,85 Prozent, wie aus der aktuellen Statistik hervorgeht. 2008 waren es noch 91.115. Allein bei den Schusswaffen stieg die Zahl der Abnahmen von "nur" 299 im Jahr 2008 auf beachtliche 403 im Vorjahr.
Neben Waffen wurden 2011 134.772 als gefährlich eingestufte Gegenstände - dazu zählen Flaschen, Schraubenzieher, aber auch Regenschirme - abgenommen. 2008 waren es noch 46.551. "Pro Dienststelle geht die Zahl der Abnahmen aber zurück", betonte Justizministeriumssprecherin Dagmar Albegger.
Kontrollen an 102 von 166 Gerichten
Derzeit werden bei 102 von 166 Gerichten Sicherheitskontrollen durchgeführt, also bei 64 nicht. Vor den tödlichen Schüssen auf die Rechtspflegerin im Dezember 2009 waren noch 93 Gerichte ohne solche Schutzeinrichtungen, so Albegger. Generell machen die 141 Bezirksgerichte den Hauptteil der 166 Gerichte in Österreich aus.
Sicherheitskontrollen sind bei den größeren Gerichten auf jeden Fall vorgesehen, bei den kleineren Gerichten nach Bedarf und Bedrohungslage, wobei die Entscheidung bei den jeweiligen Präsidenten der Oberlandesgerichte liegt. Einen Richtwert, etwa wie viele Mitarbeiter ein Gericht hat, gibt es bei dieser Entscheidungsfindung nicht.
Zusätzlich können Sicherheitskontrollen befristet bei besonderen Gefahrenlagen eingeführt werden. Auch gibt es die Möglichkeit, Polizeischutz für besonders heikle oder gefährliche Verhandlungen anzufordern.
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