Niederösterreich

Ein Schelm, wer Böses denkt

Beginnen wir mit der Unschuldsvermutung. Wobei diese im ersten Fall leider schon rechtskräftig ist. Was ist passiert? Ein Jäger stellt im Wald eine Lebendfalle auf, offenbar damit ihm die in seinem Revier wildernden Hauskatzen nicht die Beute vor der Flinte wegerlegen. Ein kleiner Stubentiger mit dem bedrohlichen Namen „Peach“ - zu Deutsch: Pfirsich - verirrt sich dort hinein und wird von dem Waidmann erlöst. Mit dem Gewehr. Per Kopfschuss. Wenigstes, muss man schon fast sagen, stand er dafür vor Gericht. Und wurde jetzt freigesprochen. Weil kein Vorsatz bestanden habe. Kopfschuss! In der Falle! Kein Vorsatz! Diese Welt muss man nicht mehr verstehen. Was uns zur zweiten Unschuldsvermutung bringt: Da wird das Lagerhaus-Areal in Korneuburg vom schwarzen Bürgermeister vor dem Verkauf an einen milliardenschweren Investor zum Wohle der Raiffeisen noch schnell vom Gewerbegebiet in Bauland umgewidmet. Weil das als Bedingung aber schon im Kaufvertrag stand, wird jetzt die Volksanwaltschaft aktiv. Aber wahrscheinlich fehlt auch hier ein Vorsatz. Zumindest einer guter ... Lesen Sie außerdem: Warum ein von der Post vergessener Wallfahrtsort nun aufatmen kann, und welcher Weltstar die Starnacht aus der Wachau beehrt.

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