Der 7. Netzneutralitätsbericht der Regulierungsbehörde RTR zur Offenheit des Internets sieht ein Ende des klassischen Zero-Rating in Österreich. „Langfristig wird dadurch der freie Zugang zum offenen Internet und die digitale Demokratie gestärkt und in weiterer Folge Innovationskraft und Produktvielfalt im Internet-Ökosystem weiter gefördert“, so RTR-Geschäftsführer Klaus M. Steinmaurer.
Unter Zero-Rating fallen Angebote von Netzbetreibern, die nicht dem Datenvolumen zugerechnet werden, dass der Kunde bezahlt. Also wenn beispielsweise die Nutzung einer bestimmten App nicht von der Datenpauschale abgezogen wird.
Immer mehr Netzsperren
Weniger rosig schaut es demnach bei den Netzsperren aus, diese würden in immer mehr Bereichen Anwendung finden. „Die Internetzugangsanbieter werden daher sukzessive für die Rechtsdurchsetzung im Online-Umfeld in die Pflicht genommen. Der aktuelle Rechtsrahmen stellt Behörden, Provider und Internetnutzer hier vor besondere Herausforderungen“, so Steinmaurer. Demnach bildeten Sperrmaßnahmen zum Schutz von Urheberrechten im Berichtszeitraum einen Schwerpunkt der RTR-Tätigkeit.
Ein negatives Beispiel für Netzsperren sind Zensurbestrebungen von Diktaturen um die Bürger vom freien Zugang von Informationen abzuhalten. Sie finden aber beispielsweise auch Verwendung, um den Zugang zu Websites zu verunmöglichen, auf denen schwarzkopierte Filme oder Serien angeboten werden.
In einer Stellungnahme zum heutigen RTR-Bericht geht Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) auf Überlegungen zu einer Netzgebühr im Internet ein. Damit wollen die Telekomfirmen die großen Inhalteanbieter wie Google oder Meta zur Mitfinanzierung des Netzausbaus zwingen, schließlich würden sie davon auch profitieren. Er sehe die Bestrebungen der EU-Kommission eine Netzgebühr einzuführen „sehr kritisch“, so Tursky.
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