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Anspruch, Kritik & Co.

Alles, was Sie zur „Abfertigung neu“ wissen müssen

Ombudsfrau
11.03.2025 14:45
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Erhalten Sie jährlich eine Kontoinformation über Ihre Abfertigungsansprüche und wissen nicht so recht, was Sie damit anfangen sollen? Wir geben Ihnen einen Überblick zur „Abfertigung neu“, erklären, worauf Sie achten sollten und verraten, von wem und warum Kritik am derzeitigen System geübt wird.

Nach 22 Jahren ist sie zwar alles andere als neu, bezeichnet wird sie immer noch so. Die „Abfertigung neu“ gilt für alle Arbeitsverträge, die seit 1. Jänner 2003 geschlossen wurden. Betriebe zahlen dabei regelmäßig in eine Vorsorgekasse ein, um für Mitarbeiter Abfertigungen anzusparen. Aber wissen Sie, wie hoch ihr Anspruch ist, was mit dem Geld passiert oder wann es Sinn macht, Guthaben aus mehreren Jobs zusammenzulegen? Wir haben alle Antworten für Sie.

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Ombudsfrau
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