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Anspruch, Kritik & Co.

Alles, was Sie zur „Abfertigung neu“ wissen müssen

Ombudsfrau
11.06.2023 17:13

Erhalten Sie auch jährlich eine Kontoinformation über Ihre Abfertigungsansprüche und wissen nicht so recht, was Sie damit anfangen sollen? Wir geben Ihnen einen Überblick zur „Abfertigung neu“ und erklären, worauf Sie achten sollten. Und wir verraten, von wem und warum Kritik am derzeitigen System geübt wird.

Nach 20 Jahren ist sie zwar alles andere als neu, bezeichnet wird sie immer noch so. Die „Abfertigung neu“ gilt für alle Arbeitsverträge, die seit 1. Jänner 2003 geschlossen wurden. Betriebe zahlen dabei regelmäßig in eine Vorsorgekasse ein, um für Mitarbeiter Abfertigungen anzusparen. Aber wissen Sie, wie hoch ihr Anspruch ist, was zwischenzeitlich mit dem Geld passiert oder wann es Sinn macht, Guthaben aus mehreren Jobs zusammenzulegen? 

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