„Nicht mehr zeitgemäß“

Handel fordert Reform von „Festplattenabgabe“

Elektronik
21.04.2023 13:13

Früher sind Lieblingssongs aus dem Radio auf Kassette kopiert worden. Deren Kaufpreis inkludierte eine Abgabe, die Künstlerinnen und Künstlern zugutekam. Mittlerweile berappt man diesen Zuschlag beim Erwerb von Laptops, Smartphones, Speichermedien usw. als Ausgleich für legale Privatkopien. Handelsvertreter forderten bei einer Pressekonferenz am Freitag nun eine Reform dieser Speichermedienvergütung.

„Eine Finanzierung über den Geräteverkauf ist nicht mehr zeitgemäß, da wir nicht mehr speichern und kopieren, sondern streamen“, betonte Robert Pfarrwaller, Obmann des Elektrofachhandels. Die Abgabe stellt laut Wirtschaftskammer mit 30 Millionen Euro pro Jahr eine wichtige Einnahmequelle für Kunstschaffende dar. Sie sei jedoch direkt mit der Marktentwicklung verknüpft und schwanke dadurch, hieß es. Da auch immer weniger Speichermedien verkauft würden, sei die Deckung der Finanzierung der Künstlerinnen und Künstler perspektivisch nicht mehr gegeben. Eine Erhöhung der Abgabe könne „der Handel nicht mehr tragen“.

Kritik an bürokratischem Aufwand
Kritisiert wurde, dass die Abgabe auf den Kfz- und Spielwarenhandel ausgerollt werden soll. Ein weiteres Problem sei der bürokratische Aufwand für Unternehmen. Dieser sei höher als die Einnahmen, belege eine Studie: „Abgaben in Höhe von zum Beispiel 2,50 Euro für Mobiltelefone verursachen für Unternehmen pro Vorfall im Mittel elf Euro Kosten und 13 Minuten Arbeitszeit“, kritisierte Bianca Dvorak, Branchenvertreterin in der Wirtschaftskammer.

„Speicher sind in immer mehr Geräten zu finden, die Umsetzung wird für unsere Unternehmen daher immer aufwendiger. Da auch rückwirkende Zahlungen möglich wären, müssten Unternehmen Rückstellungen aufbauen, die in Krisenzeiten wie heute besonders belastend sind“, sagte Pfarrwaller. Es brauche eine Reform, die im Kulturland Österreich eine stabile, langfristig gedachte Finanzierung der Künstlerinnen und Künstler sicherstelle, ohne die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen zu gefährden, betonten die Wirtschaftsvertreter.

AKM widerspricht
 Die Angaben der WKÖ zum Aufwand seien nicht nachvollziehbar, argumentierte die Verwertungsgesellschaft AKM: „Die Einhebung ist unkompliziert, kostensparend und lediglich mit einem Meldesystem der Importeure von Speichermedien verbunden.“ Dieser Aufwand beschränke sich auf das Hochladen einer Datei und dem Befüllen „einiger weniger“ Maskenfelder auf einer Website „im Ausmaß von viermal im Jahr“. Die Berechnung der Vergütung erfolge vollautomatisiert. „Die rechtliche wie technische Einstufung wird von der Verwertungsgesellschaft austro mechana durchgeführt und nicht von den betroffenen Importeuren“, so die AKM. Für die Kunstschaffenden und Medienunternehmen bedeute die Speichermedienvergütung einen Teil ihres Einkommens, die Förderung vieler Kulturprojekte und Hilfe in sozialen Notlagen.

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