Wegen Messerattacke

Mordversuch: Acht Jahre Haft für Wirt aus Stainz

Steiermark
14.06.2022 18:15

Eine Woche nach dem Prozessauftakt um zweifachen Mordversuch wurde am Dienstag ein weststeirischer Wirt zu acht Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Der 48-Jährige, er soll zwei Männer nach einem Streit mit einem Messer attackiert haben, bestritt bis zum Schluss jegliche Tötungsabsicht. Er habe den beiden nur Angst machen und sie verjagen wollen. Nun sprachen ihn die Geschworenen für versuchten Mord sowie grob fahrlässige Körperverletzung schuldig.

„Ich wollte niemanden verletzten“, beteuerte der Wirt aus Stainz in seinen letzten Worten im Prozess um den doppelten Mordversuch am Grazer Straflandesgericht abermals unter Tränen. Dann presste er noch hervor: „Ich will nur heim zu meiner Familie."

Dieser Wunsch dürfte dem 48-Jährigen noch eine Zeit lang verwehrt bleiben: Acht Jahre Haft wegen versuchten Mordes und grob fahrlässiger Körperverletzung lautete das nicht rechtskräftige Urteil am Dienstag nach dem Prozessauftakt vor einer Woche.

„Reine Glückssache, dass Opfer überlebt hat“
„Sie brauchen keine Angst zu haben, dass Sie ihm das Leben verbauen. Das hat er schon selbst gemacht“, sagte der Staatsanwalt vorab noch in Richtung der Geschworenen und sieht die Anklageschrift nach diversen Zeugenaussagen „vollkommen bestätigt.“ Auch wenn das Opfer relativ glimpflich davon kam: „Es war reine Glückssache, dass keine lebenswichtigen Organe verletzt wurden.“

Streit im Rausch eskalierte
Der bis dahin unbescholtene Weststeirer und Vater zweier Kinder war im Dezember letzten Jahres nach einem alkoholschwangeren Streit vor einem Lokal in Stainz mit einem Fleischermesser auf einen Mann losgegangen. Ein anderer ging dazwischen - und kassierte dafür einen Bauchstich.

Kränkung durch eine Monate zurückliegende Abweisung einer Frau ortet die Staatsanwaltschaft als Motiv. Jene Frau war in der unheilvollen Nacht in Begleitung der beiden Opfer im Lokal, vor dem dann die Situation eskalierte.

Der Wirt bekannte sich bis zum Schluss des Mordversuchs nicht schuldig, er hätte den Männern nur drohen wollen. Der Stich wäre im Zuge eines Gerangels passiert.

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