Prozess in Innsbruck

Neffe schubste Onkel, er erstickte an Erbrochenem

Tirol
19.05.2022 15:00

Durch einen Schubser des Neffen schlug das Opfer mit dem Kopf auf. Man richtete ihn auf, er erbrach, erstickte aufgrund der Bewusstlosigkeit. Ist der Schlag schuld am Tod?

Im Jänner feierte ein 33-Jähriger mit Arbeitskollegen in einer Bar in Wörgl. Wegen eines verlorenen Trinkspiels kam es zum Streit. Der Angeklagte stürmte auf einen Kollegen zu – als sich ihm plötzlich sein Großonkel in den Weg stellte. Er wollte wohl eine körperliche Auseinandersetzung verhindern. Der 33-Jährige stieß ihn zur Seite – und der 59-Jährige fiel zu Boden, schlug mit dem Hinterkopf auf einem Bartisch auf und blieb regungslos liegen.

Keinerlei Erste-Hilfe-Kenntnisse
Zu dritt versuchte man noch, ihn aufzusetzen: Da erbrach das Opfer! Laut Sachverständigem erstickte es aufgrund seiner – durch den Angeklagten herbeigeführten – Bewusstlosigkeit an seinem eigenen Mageninhalt. Die Rettungskräfte versuchten, den 59-Jährigen zu reanimieren – jedoch ohne Erfolg. „Nach zwei bis drei Minuten entstehen bleibende Hirnschäden. Nach vier bis fünf Minuten tritt der Tod ein“, zeigt der Sachverständige auf.

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Mir geht es überhaupt nicht mehr gut seitdem.

Der Angeklagte

Hört man sich den Notruf an, wird klar: Die Anwesenden schätzten die Situation komplett falsch ein! Sie dachten, das Opfer sei wach und bekomme Luft.

Eigentlich hätten sie den 59-Jährigen nie aufrichten und ihn stattdessen in die stabile Seitenlage bringen sollen. Dann wäre der Mann laut Sachverständigem „heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch am Leben“.

Angeklagter verlor „zweiten Vater“
Der angeklagte Neffe bekennt sich nicht schuldig: „Ich habe ihn nicht absichtlich weggeschubst.“ Der Vorfall tue ihm aber sehr leid und er beteuert: „Mir geht es überhaupt nicht mehr gut seitdem.“ Das Opfer sei für ihn wie ein zweiter Vater, wie ein bester Freund, gewesen.

Das Schöffengericht verkündet das Urteil: Zwei Jahre Haft, davon 16 Monate bedingt. Drei saß er schon in U-Haft. Je 7000 Euro Trauergeld an die drei Söhne. Plus Anti-Aggressions-Training und Erste-Hilfe-Kurs. Nicht rechtskräftig.

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