05.04.2022 14:39 |

Londoner Strafprozess

Schuld Beckers laut Staatsanwaltschaft erwiesen

Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker ist die Anklage von der Schuld des deutschen Ex-Tennisstars überzeugt. „Das einzige Urteil, zu dem Sie in jedem Anklagepunkt kommen können, ist: ‘schuldig‘“, sagte Staatsanwältin Rebecca Chalkley am Dienstag in ihrem Schlusswort an die Geschworenen gerichtet. Ein konkretes Strafmaß forderte sie - wie in Großbritannien üblich - nicht.

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Zunächst muss die Jury über die Schuldfrage entscheiden, danach legt die Richterin das Strafmaß fest. Theoretisch könnten Becker bis zu sieben Jahre Haft drohen. Becker habe absichtlich seinem Insolvenzverwalter nicht seine gesamten Wertgegenstände offengelegt, sagte Chalkley. „Es ist nicht plausibel, dass Mr Becker nicht weiß, wo seine Trophäen sind.“ Der 54-Jährige habe zudem vorsätzlich mehrere Konten verschwiegen oder den Besitz von Immobilien verneint. Becker hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, er sei falsch beraten worden. Selbst habe er keine Ahnung von finanziellen Dingen gehabt.

„Boris Becker versucht, allen die Schuld zu geben für die Nichtangabe: seinen Beratern, seinen Anwälten, sogar (seinen Insolvenzverwaltern) - dafür, dass sie nicht die richtigen Fragen gestellt haben“, sagte Chalkley. „Er wusste, dass er in der Pflicht (zur Angabe) war und nicht seine Berater.“ Nicht ein Berater habe vor Gericht eine Mitschuld eingestanden, nicht ein Dokument lege eine solche Sicht nahe, sagte die Staatsanwältin.

Becker habe zudem nicht einmal bei seinen Insolvenzverwaltern nachgefragt, ob er Dinge angeben müsse. „Es gibt nur eine Konstante in diesem Fall, das ist der Mann mit dem Wissen“, sagte Chalkley. Dies sei Becker. Anschließend wandte sich Beckers Verteidiger Jonathan Laidlaw an die Jury. Es wurde erwartet, dass er noch am Dienstag seine Ausführungen beendet.

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