Maskenpflicht-Wirrwarr

3G-Regelung im Parlament – aber mit Ausnahmen

Politik
15.10.2021 15:56

Im Hohen Haus gilt seit Freitag die 3G-Regelung - mit etlichen Ausnahmen. So wird für den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Parlaments nun generell ein entsprechender Nachweis verlangt. Ausgenommen sind jedoch der Zutritt zu den Klubs, zum Covid-Testangebot sowie zu Infopoint und Shop. Ein Wirrwarr herrscht in Sachen FFP2-Maskenpflicht. 

Bei Plenar- und Ausschusssitzungen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Gegenüber Abgeordneten ist die Regelung aufgrund des passiven Wahlrechts aber weiterhin „nicht durchsetzbar“, hieß es zur APA. Geregelt wird die 3G-Pflicht durch eine „abweichende Anordnung zur Hausordnung“.

Keine Maskenpflicht auf Sitzplätzen
Keine Maskenpflicht besteht demnach wie bisher auf den Sitzplätzen der Abgeordneten und auf der Regierungsbank sowie bei Wortmeldungen und der Vorsitzführung. Auch während Interviews im Couloir muss keine Maske getragen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus dürfen die Maske am Sitzplatz abnehmen, „sofern das Infektionsrisiko durch geeignete technische Schutzmaßnahmen wie z. B. Plexiglaswände minimiert wird“. Ausnahmen gibt es auch für Kinder.

Außerhalb von Sitzungen kann auf das Tragen einer Maske weitgehend verzichtet werden, heißt es in einem Rundschreiben des Parlaments. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht jedoch bei Besprechungen, Kundenkontakt und Parteienverkehr, sofern weder ein Mindestabstand eingehalten werden kann noch das Infektionsrisiko durch andere Maßnahmen wie Plexiglaswände minimiert wird. In den Räumlichkeiten der parlamentarischen Klubs gilt diese Verpflichtung nicht. Ausnahmen gelten auch für Schwangere und Kinder.

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Mitarbeiter ohne Nachweis dürfen gemäß der neuen Anordnung nicht einmal mehr die Toilette benützen.

FPÖ-Chef Herbert Kickl

FPÖ übt Kritik an neuen Regeln
Gar nicht glücklich zeigte sich die FPÖ über die neuen Hausregeln. Partei- und Klubchef Herbert Kickl nannte sie in einer Aussendung eine „völlig evidenzbefreite und mutwillige Schikane gegenüber den Arbeitnehmern“ und sieht die Arbeit der Klubs dadurch behindert. Mitarbeiter ohne Nachweis dürften gemäß der neuen Anordnung „nicht einmal mehr die Toilette benützen“, fürchtet der Freiheitliche. Zudem sieht Kickl in der Regelung den „Versuch eines Ablenkungsmanövers vom täglich tiefer werdenden türkisen Skandalsumpf“.

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