Gab Beschwerden statt

Gericht: „Operation Luxor“-Razzia war rechtswidrig

Österreich
03.08.2021 12:29

Mehrere Hausdurchsuchungen im Zuge der „Operation Luxor“ bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 waren rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Graz entschieden, nach dem es mehreren Beschwerden gegen diese Maßnahme stattgegeben hat. Nach Ansicht des OLG war die Verdachtslage vor den Razzien in neun Fällen nicht ausreichend für eine Razzia.

Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz Elisabeth Dieber bestätigte am Dienstag einen Bericht der „Presse“, wonach neun Beschwerdeführern recht gegeben worden sei. „Die Hausdurchsuchungen bei ihnen haben nicht dem Gesetz entsprochen“, sagte sie zur APA.

Noch nicht entschieden sei über mehrere andere Beschwerden im Fall „Luxor“, die dem OLG vorliegen. Darin gehe es um die Beschlagnahme von Beweismaterial sowie das Einfrieren von Konten, sagte Dieber.

Ermittlungen gegen 70 Personen
Eine Woche nach dem Terroranschlag in Wien hatten am 9. November 2020 Razzien gegen Vereine mit möglicher Verbindung zur Muslimbruderschaft und der Hamas stattgefunden. In der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Wien gab es Dutzende Hausdurchsuchungen, 930 Polizisten waren im Einsatz. Ermittelt wurde gegen 70 Beschuldigte wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung und der Bildung einer Terrororganisation.

Die „Operation Luxor“ war allerdings schon länger geplant worden - ursprünglich unter dem Codenamen „Ramses“ - und stand nicht im Zusammenhang mit dem Anschlag vom 2. November. Bei den Razzien standen Wohnungen, Wohnhäuser, Geschäfts- und Vereinslokale im Visier der Ermittler. Die Ermittlungen liefen seit der zweiten Hälfte des Jahres 2019. Es war umfassendes Beweismaterial sichergestellt und Vermögenswerte „in Millionenhöhe“ eingefroren worden.

Seit Razzien „massenhaft Datenträger“ gesichtet
Seitens der Staatsanwaltschaft Graz hieß es damals, dass sich die Maßnahmen nicht gegen Muslime oder gegen den Islam richte. Die Muslimbruderschaft sei keine Religionsgemeinschaft, sondern stehe für religiös motivierten, politischen Extremismus. Seit November 2020 wurden „massenhaft Datenträger“ gesichtet. Die Entscheidung des OLG ist bei der Staatsanwaltschaft Graz laut Sprecher Hansjörg Bacher noch nicht eingelangt, weshalb es auch noch keine Stellungnahme dazu gibt.

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