Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Damit können die Behörden künftig feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus mit wem kommuniziert hat und welche Internet-Seiten er besucht hat.
Verwendet werden sollen die Daten laut einer 2006 erlassenen EU-Richtlinie zur "Verfolgung von schweren Straftaten". Österreich hätte die Vorratsdatenspeicherung bis 15. März 2009 umsetzen sollen und ist bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Säumigkeit verurteilt worden.
ÖVP will mehr Daten länger speichern
Die Vorratsdatenspeicherung ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Der Vorschlag von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) sieht eine minimale Umsetzung der EU-Vorgaben vor. Innen- und Justizministerium - beide ÖVP - ist das zu wenig. So kamen zuletzt die Wünsche auf, den Zugriff schon bei Delikten mit einer Strafdrohung ab einem Jahr Haft zu ermöglichen und Internet-Daten zumindest drei Monate lang auch zur Klärung von Copyrightverletzungen verwenden zu dürfen.
Nachträgliche Änderung der Gesetzestexte möglich
Geeinigt hat man sich in den Ministerien noch nicht. Dem Vernehmen nach läuft aber alles darauf hinaus, dass man bis zum Ministerrat am Dienstag auf einen grünen Zweig kommen werde. Sollte dies bis dahin nicht geschehen sein, ist es weiters möglich, die begleitenden Gesetzestexte in Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz nachträglich zu beschließen.
Datenschützer protestieren
Seit Bestehen der EU-Richtlinie, der auch Österreich zugestimmt hatte, gibt es massive Kritik von Bürgerrechtlern und politischen Parteien in ganz Europa. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die EU von der Vorratsdatenspeicherung, die eigentlich als Antwort auf Terroranschläge gedacht war, abrücken wird. Eine Stellungnahme der EU ist für März geplant.
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