Corona-Regeln

Das müssen Österreicher bei Auslandsreise beachten

Österreich
01.06.2021 14:48

Wer sich am Fenstertag am Freitag freigenommen hat, dem steht ein langes Wochenende bevor - und viele wollen dieses aufgrund der relativ entspannten Corona-Lage für einen Kurzurlaub im Ausland nutzen. Doch die Auflagen sind - auch wenn es bereits viele Lockerungen gibt - nach wie vor unterschiedlich in den verschiedenen Staaten. Eine genaue Recherche dazu ist unbedingt vonnöten - so werden Geimpfte und Genesene nicht in allen Ländern bevorzugt behandelt.

In den meisten europäischen Ländern ist bei der Einreise ein negativer Corona-Test vorzuweisen. Dabei gibt es zahlreiche unterschiedliche Vorgaben über die Art des Tests - ob etwa nur PCR-Tests der auch Antigen-Tests zugelassen sind - und die Dauer der Gültigkeit der Tests. Zusätzlich ist in vielen Ländern eine Registrierung vor Antritt der Reise verpflichtend. Nur in wenigen Ländern gilt nach wie vor eine zusätzliche Quarantänepflicht nach der Einreise oder sind touristische Einreisen gänzlich untersagt.

In diesen Ländern gibt es für Geimpfte keine Auflagen
In einigen Ländern sind vollständig geimpfte Personen mit einem entsprechenden Nachweis von den geltenden Auflagen befreit. Diese sind: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Island, Kosovo, Kroatien, Litauen, Montenegro, Polen, Slowakei, Zypern und auf den portugiesischen Azoren sowie auf Madeira.

Ein kleiner Überblick über die Bestimmungen in unseren Nachbars- und beliebte Urlaubsländern:

Hier dürfen Getestete ohne Quarantäne-Pflicht einreisen

Deutschland: Keine Quarantäne, Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung oder Genesungsausweis; Online-Registrierung ist verpflichtend.

Frankreich: Ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, sowie eine eidesstattliche Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sind verpflichtend.

Griechenland: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder Genesenennachweis; bei der Ankunft wird ein Covid-19-Schnelltest durchgeführt, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Es besteht eine verpflichtende Registrierung für alle Einreisenden.

Italien: PCR- oder Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden; Einreisende müssen sich elektronisch im Voraus registrieren.

Kroatien: Entweder man weit einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder zeigt einen Nachweis über  einedurchgemachte Infektion. Auch eine vor mehr als 14 Tagen durchgeführte erste Teilimpfung oder vollständige Impfung sind möglich.

Schweiz und Lichtenstein: Bei der Einreise per Flugzeug muss ein negativer Coronatest (PCR nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt werden. Bei der Einreise über den Land- oder Wasserweg gilt keine Testpflicht. Eine Vorab-Registrierung ist bei Einreisen per Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug nötig, ausgenommen sind Einreisen aus Grenzgebieten. Für die Einreise mit Pkw, Fahrrad oder zu Fuß gibt es keinerlei Auflagen.

Slowakei: Einreisende müssen sich spätestens bei der Einreise registrieren. Geimpfte (14 Tage nach Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff und 4 Wochen nach Erstimpfung mit Vektorimpfstoff) und Genesene können auflagenfrei einreisen. Andere volljährige Einreisende müssen sich nach der Einreise freitesten. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Heimisolation vorgeschrieben. Ein in Österreich durchgeführter Test ist weder notwendig noch hinreichend.

Slowenien: Personen mit Wohnsitz im Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Wien, die in den vergangenen fünf Tagen nachweislich ununterbrochen in diesen Bundesländern aufgehalten haben, können ohne Auflagen einreisen. Alle anderen Einreisenden aus Österreich müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Andernfalls ist eine Quarantäne anzutreten.

Spanien: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sowie verpflichtende Online-Registrierung

Türkei: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sowie verpflichtende Registrierung

Noch immer Quarantäne bei Einreise nach Großbritannien
Bei der Einreise aus Österreich nach Großbritannien ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97 Prozent Spezifität vorzulegen sowie eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Zudem müssen sich Einreisende am zweiten und am achten Tag der Quarantäne (auch im Falle einer Freitestung am fünften Tag) einem Test auf eigene Kosten unterziehen.

In diese Länder darf man als Touristen nicht einreisen:
Finnland, Lettland, Norwegen, Russland, Tschechien (ausgenommen sind Aufenthalte von bis zu 24 Stunden) und Ungarn.

Regeln für die Rückkehr nach Österreich
Zu beachten gelten beim Verreisen nach wie vor auch die Regelungen bei der Rückkehr nach Österreich. Diese sind seit Dienstag erneut gelockert worden. Getestete, Geimpfte und Genesene können aus den meisten europäischen Ländern nun quarantänefrei einreisen. Eine Quarantänepflicht gilt nur mehr bei der Einreise aus Großbritannien, Russland, Ukraine, Belarus (Weißrussland), der Republik Moldau, der Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Albanien. Ausgenommen sind aber auch hier geimpfte und genesene Personen.

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