Keinerlei Erfahrung
"Das Rote Kreuz Tirol ist nicht berechtigt, Rechnungen an die transportierten Personen zu stellen", betonte Huber. Der Vertrag mit dem Roten Kreuz sehe eine sechsmonatige Kündigungsfrist vor. Ab Juli 2011 komme dann ohnedies das neue Rettungsgesetz zum Tragen, wobei das Rote Kreuz für seine Leistungen einen Pauschalbetrag bekomme.
Eine offizielle Kündigung des bestehenden Vertrages sei bei der Kasse bisher nicht eingegangen. Die TGKK gehe daher davon aus, dass der Vertrag weiter aufrecht sei.
Das Rote Kreuz hatte am Donnerstag angekündigt, Rettungs- und Krankentransporte sowie Notarzteinsätze ab sofort direkt mit den Patienten abzurechnen (siehe Bericht in der Infobox).
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