Ministerrat

Exekutions-Reform für „gerechteres Miteinander“

Politik
24.03.2021 11:16

Eine einfachere Entschuldung und die Besserstellung von Schuldnern, Gläubigern und Kleinunternehmen sind die zentralen Punkte der Reformpläne der türkis-grünen Regierung im Bereich des Exekutionsrechts. Der Ministerrat hat am Mittwoch dem Antrag von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zugestimmt. Ebenfalls enthalten im Paket: die Möglichkeit einer Vertretung von Gewaltopfern durch Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen vor Gericht, wenn es um einstweilige Verfügungen gegen den Gewalttäter geht.

Im ersten Coronavirus-Lockdown wurde die Möglichkeit geschaffen, dass - mit einer entsprechenden Vollmacht - Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen im Namen Betroffener den Antrag bei Gericht einbringen können. Da von Gewalt betroffene Frauen es häufig nicht wagen, zu Gericht zu gehen, war das für sie generell eine deutliche Erleichterung.

Zadic: „Gewaltschutz weiter ausbauen“
„Es ist mir persönlich ein besonderes Anliegen, dass wir mit dieser Maßnahme den Gewaltschutz weiter ausbauen und damit betroffenen Frauen auch nach der Pandemie wirksam helfen können“, erklärte Zadic.

Der Großteil der Reform betrifft die Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen - und soll, so Zadic, Schuldner, Gläubiger und Kleinunternehmen besserstellen: „Das reformierte Exekutionsrecht ist ein modernes Gesetz, das versucht, die Ansprüche für ein gerechtes Miteinander von Gläubigern und Schuldnern, auch bei verschiedenen Interessenslagen, zu berücksichtigen.“

Ein wichtiges Ziel ist die einfachere Entschuldung. Um das Anwachsen von Schuldenbergen zu verhindern, soll eine offenkundige Zahlungsunfähigkeit bereits in den Exekutionsverfahren aufgegriffen und veröffentlicht werden. Dadurch kommt es schneller zum Insolvenzverfahren - was Schuldnern einen raschen Kosten- und Zinsenstopp bringt. Schuldnerberatungsstellen bekommen künftig Einsicht in bestimmte Exekutionsdaten, um die Verfahren besser vorbereiten zu können.

Antrag auf Exekution wird erleichtert
Den Gläubigern soll die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtert werden. Der  bisher - wegen mangelndem Einblick in die Vermögenssituation des Schuldners - schwierige Exekutionsantrag soll „wesentlich erleichtert“ werden. Entlastet werden sollen auch Arbeitgeber - speziell in Kleinunternehmen - bei Lohnpfändungen. Die Berechnung des Existenzminimums und des Auszahlungsbetrags war bisher oft aufwendig - wenn mehrere Gläubiger Exekution (also eine gerichtliche Pfändung, Anm.) gegen einen Arbeitnehmer führen. Denn Gerichtsbeschlüsse galten immer nur für ein Verfahren. Künftig sollen ein Beschluss für alle Verfahren gelten.

Ebenfalls im Ministerrat beschlossen wurde eine Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz. Diese sieht die Errichtung von zentralen Justiz-Servicezentren vor. Unabhängig vom Standort werden die zentralen Justiz-Servicestellen künftig alle Gerichte und Staatsanwaltschaften betreuen können.

Justiz wird „bürgerfreundlicher“
Daneben bleiben die bestehenden, für einen bestimmten Standort eingerichteten einfachen Justiz-Servicecenter „als ein bewährtes Instrument eines zeitgemäßen und effektiven Bürgerservice“ unverändert bestehen. „Das Bürgerservice der Justiz wird damit künftig noch besser werden“, sagte Zadic. So soll die Justiz „bürgerfreundlicher“ werden.

Quelle: APA

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