Stichtag für die neue

Vignettensünder: Diese Ausreden gelten nicht. Nie.

Motor
28.01.2021 00:00

Wer noch keine Autobahnvignette für das Jahr 2021 hat, sollte schleunigst dafür sorgen. Denn der kommende Sonntag ist der letzte Tag, an dem die alte aus dem Jahr 2020 noch gilt. Wer am Montag nur die alte auf der Scheibe hat (oder die entsprechende digitale Vignette hat), riskiert eine Strafe, genannt Ersatzmaut. Ausreden helfen grundsätzlich nicht - obwohl Autofahrer diesbezüglich teils recht kreativ sind, wie die Asfinag berichtet.

(Bild: kmm)

Oft wird die Vignette automatisch kontrolliert, doch auch wenn man persönlich angehalten wird, dürfte eine Ausrede nicht wirklich vor Strafe schützen. Schon gar nicht, wenn es sich dabei um einen der „Klassiker“ handelt, die die Mautaufsichtsorgane regelmäßig zu hören bekommen. Von „die Vignette als Geschenk auf eine Weinflasche geklebt“ bis zum oft zitierten „mein Hund hat die Vignette gefressen“ reicht die Phantasie.

Hier eine Übersicht der häufigsten Begründungen für das Fehlen einer korrekten Vignette, zusammengetragen von der Asfinag:

  • „Hab nichts von der Vignettenpflicht in Österreich gewusst.“
  • „Hab nicht gewusst, wo man sich eine Vignette kaufen kann.“
  • „Das Navi hat mich auf die Autobahn gelotst.“
  • „Es ist umständlich, eine 10-Tages-Vignette von der Windschutzscheibe abzulösen.“
  • „Muss schnell ins Krankenhaus.“
  • „Keine Vertriebsstelle gefunden.“
  • „Keine Vignette an der Vertriebsstelle erhalten.“
  • „Vignettenpflicht-Schilder nicht gesehen.“
  • „Das ist nicht mein Auto.“
  • „Hab ja eh die Sondermautstrecke bezahlt.“
  • Digitale Vignette: „Ich habe mich bei der Eingabe ja nur um eine Ziffer geirrt.“

Andere, absurde Ausreden in der Vergangenheit:

  • „Die Kinder haben beim Spielen die Vignette zerstört“
  • „Der Hund hat die Vignette erwischt und zerbissen“
  • „Vignette ist in der Handtasche der Ehefrau“

Wird im Rahmen einer Vignettenkontrolle festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist, so wird unmittelbar vor Ort abkassiert. Für mehrspurige Fahrzeuge beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige 65 Euro. Dies gilt auch dann, wenn ein Fahrzeuglenker durch eine automatische Vignettenkontrolle ohne gültige Vignette erfasst wird.

Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, wird eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemacht. Der Strafrahmen im Verwaltungsstrafverfahren kann sich bis zu 3000 Euro erstrecken.

Die Preise für die Vignette 2021 im Überblick:

  • Jahresvignette: 92,50 Euro für Pkw bzw. 36,70 Euro für Motorräder
  • Zwei-Monats-Vignette: 27,80 für Pkw bzw. 13,90 Euro für Motorräder
  • Zehn-Tages-Vignette: 9,50 Euro für Pkw bzw. 5,50 Euro für Motorräder

Vignettenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

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(Bild: kmm)



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