Zu dem Unfall war es am Morgen des 10. Juli zwischen Dienersdorf und Kaindorf im Bezirk Hartberg gekommen. Der gebürtige Deutsche, der momentan seinen Wohnsitz in der Oststeiermark hat, war nach einer durchzechten Nacht gemeinsam mit zwei Bekannten im Alter von 22 und 23 Jahren sowie einer 20-jährigen Freundin unterwegs zu einem Frühstück in eine Konditorei in Kaindorf gewesen, als er wegen überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Pkw auf das Bankett geriet, ins Schleudern kam und schließlich gegen eine Mauer krachte (Bild).
1,5 Promille intus
Bei dem Crash wurde der nicht angegurtete 22-Jährige, der an dem Abend seinen bevorstehenden 23. Geburtstag gefeiert hatte, aus dem Fond geschleudert und getötet. Während der beschuldigte Lenker mehrere Rippen- und einen Schulterbruch erlitt, kamen die beiden anderen Mitfahrer mit leichten Verletzungen davon. Ein Alkotest bei dem Deutschen ergab laut Polizei rund 1,5 Promille Alkohol im Blut.
"Voll und ganz schuldig"
Im Grazer Straflandesgericht gab sich der Angeklagte "voll und ganz schuldig" und bedauerte, gefahren zu sein. Er könne sich wegen seiner Kopfverletzung, die er sich beim Unfall zugezogen hatte, nicht mehr erinnern, warum er sich noch ans Steuer gesetzt hatte. Sonst sei er nur mit dem Taxi oder einem Freund nach Hause gefahren, da er 2007 bereits mit 1,6 Promille erwischt worden war. "Das wirft schon ein bisschen ein anderes Licht auf Sie," meinte Richterin Riffel daraufhin.
Die beiden überlebenden Mitfahrer erklärten, dass der Angeklagte ihrem Empfinden nach zu schnell unterwegs war und trotz einer Beschränkung von 30 km/h wegen Rollsplitt vermutlich mit 100 km/h gefahren sei. "Ich habe ihn noch kurz vor dem Unfall gebeten, langsamer zu fahren," meinte der 23-Jährige. Als der Beschuldigte ins Schleudern gekommen sei, habe er ihm noch gesagt, er soll das Lenkrad "nicht so gach herumreißen", aber es sei zu spät gewesen.
"Keine teilbedingte Strafe mehr möglich"
Die Richterin verurteilte den Deutschen wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässiger Körperverletzung zu zehn Monaten unbedingter Haft, denn "bei fast 1,5 Promille ist keine teilbedingte Strafe mehr möglich". Außerdem müsse man "da endlich ein Zeichen an die Disco-Besucher setzen, weil es fast schon jedes Wochenende Tote oder Verletzte" nach Alkofahrten gebe. "Sie sind alt genug und haben sogar schon Erfahrung mit Alkohol am Steuer, deshalb sollten sie es besser wissen", so Riffel. Der 34-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bild: FF Kaindorf
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