Corona-Einmalzahlung

450 Euro auch für Bezieher von Mindestsicherung

Österreich
02.09.2020 07:51

Die Bundesländer werden die für die Corona-Krise beschlossene Einmalzahlung für Arbeitslose nicht auf die Sozialhilfe anrechnen. Wer so wenig Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, dass er zusätzlich noch Mindestsicherung beantragen musste, erhält die für „normale“ Arbeitslose vorgesehenen 450 Euro also ebenfalls. Potenziell betroffen ist etwa ein Drittel der Mindestsicherungsbezieher.

Anspruch auf die Einmalzahlung hat grundsätzlich, wer zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang arbeitslos war. Die Grünen wollten ursprünglich - wie auch SPÖ und Gewerkschaft - eine generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes. Mit der ÖVP geeinigt hat man sich dann aber auf die Einmalzahlung.

Länder kommen Regierungsempfehlung nach
Der Empfehlung der Bundesregierung, die Einmalzahlung auch den „Aufstockern“ in der Mindestsicherung zu gewähren, wollen die Bundesländer geschlossen nachkommen. Theoretisch können die Länder Arbeitslosenunterstützung - und als solche gilt auch die Einmalzahlung - nämlich von der Mindestsicherung abziehen. Wien und Oberösterreich haben aber bereits gesetzliche Klarstellungen getroffen, dies nicht zu tun. Auch die anderen Bundesländer wollen die 450 Euro nicht auf die Mindestsicherung anrechnen.

Geregelt wird das teils gesetzlich, etwa in Salzburg, teils per Verordnung, wie in Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg. Kärnten hat ein diesbezügliches Schreiben an die Sozialämter im August verschickt. Die Steiermark kündigt ebenfalls eine entsprechende Regelung an und im Burgenland hieß es, die Einmalzahlung falle unter einen schon jetzt bestehenden Ausnahmetatbestand.

Nur „Aufstocker“ erhalten Zahlung
Erhalten werden die 450 Euro allerdings nicht alle Sozialhilfebezieher. Dafür infrage kommen nur jene Bezieher, die mit der Mindestsicherung eine niedrige Arbeitslosen- oder Notstandshilfe „aufstocken“. Im Vorjahr war das ein gutes Drittel der Bezieher (36 Prozent), wie aus der Mindestsicherungsstatistik 2019 hervorgeht. Demnach hatten 2019 nur etwas weniger als die Hälfte der Mindestsicherungsbezieher gar keine eigenen Einkünfte (48 Prozent). Alle anderen hatten entweder geringe Unterstützungen aus der Arbeitslosenversicherung oder sonstige Unterstützungen wie Kindergeld, Unterhalt, Pension oder Grundversorgung. Außerdem hatten 16 Prozent der Mindestsicherungsbezieher ein - allerdings sehr geringes - Erwerbseinkommen, das mit der Mindestsicherung „aufgestockt“ wurde.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele