Auch am Land

Deutschland plant Recht auf schnelles Internet

Digital
09.06.2020 12:45

Die deutsche Bundesregierung will Bürgern ein Recht auf schnelles Internet einräumen, das 2021 in Kraft treten könnte und Provider dazu verpflichten würde, auch in abgelegeneren Gebieten flotte Internetdienste anzubieten. Liefert der Provider nicht die versprochene Bandbreite, soll der Kunde das Recht auf Preisminderung bekommen.

Das steht im Entwurf für ein Telekommunikationsmodernisierungsgesetz des Wirtschafts-, Verkehrs- und Digitalministeriums, der dem Blog netzpolitik.org vorliegt. Darin will die Regierung die Grundlagen für eine „angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ für Bewohner von Regionen schaffen, die nur langsam ans Internet angebunden sind - etwa, weil sich der Netzausbau in dünn besiedelten Gebieten für die Provider nicht rechnet.

Netzagentur soll zum Ausbau verpflichten können
Eine konkrete Mindestgeschwindigkeit, die vom Provider gewährleistet werden muss, enthält der Entwurf nicht. Er würde der deutschen Bundesnetzagentur aber erlauben, schlecht versorgte Gebiete zu definieren und dann ein oder mehrere Telekommunikationskonzerne zum Netzausbau in dieser Region zu verpflichten.

Im Gegenzug soll es einen Ausgleichstopf geben, in den auch andere Provider einzahlen. Gleichzeitig sollen Provider, die besonders kapazitätsstarke Netze aufbauen, weniger „regulatorische Vorabverpflichtungen“ erfüllen müssen. Bei der Initiative gehe es um die „Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“, steht im Entwurf.

Konsumentenschutz soll erweitert werden
Neben Regelungen zu lokalem Roaming und Messenger-Diensten enthält der Entwurf auch einen gestärkten Verbraucherschutz. So sollen die Kunden der deutschen Provider künftig ihre Monatsgebühren reduzieren können, wenn der Provider nicht die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit liefert.

Noch ist nicht fix, dass der aktuell vorliegende Entwurf auch tatsächlich Gesetz wird: Vorher muss er noch durch das Bundeskabinett, den Bundestag und den Bundesrat, erinnert „Heise“. Günstigstenfalls könnte das Gesetz nach Durchlaufen dieser Hürden im Herbst 2021 in Kraft treten.

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