Teilnahmebedingungen

ANB Veranstaltungsmeldung

Nachrichten
20.01.2020 08:55

Medieninhaber:

Krone Multimedia GmbH & Co. KG („KMM“)

Muthgasse 2, 1190 Wien

E-Mail: office@krone.at

Über den Dienst:

Der Medieninhaber bietet Veranstaltern an, Daten zu seiner Veranstaltung zu melden. Dem Medieninhaber steht das Recht, nicht aber die Pflicht zu, die Veranstaltung anzukündigen, zu bewerben und darüber zu berichten; zu diesem Zweck können die Daten vom Medieninhaber auch bearbeitet werden. Der Medieninhaber ist berechtigt, die Daten zu diesem Zweck auch Dritten, insbesondere der „Kronen-Zeitung“ (Print) zu übermitteln.

Berechtigung zur Inanspruchnahme des Dienstes:

Berechtigt zur Inanspruchnahme des Dienstes sind ausschließlich Veranstalter und von Veranstaltern beauftragte und bevollmächtigte Personen. Mit der Übermittlung der Daten zur Veranstaltung erklärt und garantiert die übermittelnde Person ausdrücklich, entweder selbst Veranstalter oder vom Veranstalter bevollmächtigt zu sein. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Daten aktuell zu halten und Änderungen der Medieninhaberin umgehend zu melden.

Rechteübertragung Teilnehmer:

 

Jeder Teilnehmer räumt der KMM an den bekannt gegebenen Daten (z.B. Texte, Fotos, Videos) für die Dauer der jeweils geltenden gesetzlichen Schutzfrist ein weltweites, übertragbares und nicht-exklusives Recht zur Verwertung, Nutzung und Bearbeitung zu Zwecken der Ankündigung, Bewerbung und Berichterstattung ein.

Unentgeltlichkeit:

Sowohl die Ankündigung, Bewerbung und Berichterstattung als auch die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich.

Rechte an zur Verfügung gestellten Daten:

KMM ist nicht verpflichtet, die Daten zu verwerten. KMM kann die Daten jederzeit zurückweisen, an einem anderen Ort veröffentlichen, kürzen oder löschen. Jeder Veranstalter bleibt für seinen KMM zur Verfügung gestellten Content selbst verantwortlich. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Content. Der Veranstalter garantiert, dass der übermittelte Content keine Rechte (insbesondere Urheberrechte) Dritter verletzt. Der Veranstalter verpflichtet sich, KMM, die „Kronen Zeitung“ und deren Leute hinsichtlich berechtigter Ansprüche, die aus der Veröffentlichung seines Contents resultieren, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten; dies umfasst auch die Kosten einer notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverteidigung. Behauptet ein Dritter, durch einen Inhalt eines Veranstalters in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist KMM berechtigt, diesem die über den Veranstalter gespeicherten Kontaktdaten bekannt zu geben.

Haftung:

Die Haftungen des Medieninhabers und die seiner Erfüllungsgehilfen und Organe sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Geschlechterneutralität:

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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