Ärger über Kosten

Wenn Mieter für die Faulheit anderer mitbezahlen

Wohnkrone News
15.10.2019 12:41

Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld? Immer wieder beklagen sich Bewohner bei den Experten der Mieterhilfe über Entrümpelungskosten. Diese sind aber gerechtfertigt und stehen auf der Betriebskostenabrechnung. Besonders ärgerlich ist natürlich, wenn die eigenen Nachbarn schuld an den Kosten sind ...

Etwa, weil die dann nicht ganz so geliebten Mitbewohner ihr Gerümpel im Hof abstellen – und dort einfach liegen lassen. In diesem konkreten Beispiel halten die Experten der Wiener Mietehilfe folgendes fest: Ein Hof gehört zu den allgemeinen Teilen des Hauses. Die Kosten für die Entsorgung von „herrenlosem Gut“ darf der Vermieter über die Betriebskosten verrechnen – logischerweise zahlen dann alle Mieter für den Aufwand.

Ganz schön unfair, finden viele Mieter. Fakt ist jedoch: Diese Kosten können den Verursachern nur dann verrechnet werden, wenn eindeutig feststellbar ist, dass diese die verbotene Ablagerung vorgenommen haben. Vor allem muss eindeutig feststellbar sein, wer welche verbotene Ablagerung vorgenommen hat.

Ist das möglich, ist es empfehlenswert die Verursacher bei der Hausverwaltung zu melden und den Sachverhalt von anderen Bewohnern mittels Unterschriften bestätigen zu lassen. Vermieter sind dann berechtigt die Mehrkosten den VerursacherInnen zu verrechnen. Dadurch wird nicht mehr die Allgemeinheit des Hauses über die Betriebskosten belasten.

Wichtiger Hinweis der Experten: Abgelagerte Gegenstände in den allgemeinen Teilen des Hauses – dazu gehören etwa das Stiegenhaus, der Gang oder die Kellergänge – müssen jedenfalls umgehend aus feuerpolizeilichen Gründen entsorgt werden.

Kronen Zeitung

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