Trägt ein Autolenker Kontaktlinsen? Wurde ihm die Probezeit verlängert? Oder darf er nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal fahren? Diese und viele weitere Fragen rund um den Lenker, sein Fahrzeug und Verwaltungsangelegenheiten beantworten seit einiger Zeit EU-weit einheitliche Zahlen-Codes in der Spalte zwölf ("Beschränkungen") des neuen Scheckkartenführerscheins. Wer denkt, es handle sich dabei um eine neue Erfindung, der irrt: Die Spalte Beschränkungen gibt es auch im Papierführerschein. "Geändert hat sich bloß, dass statt Worten nun Zahlen eingetragen werden. So wird beispielsweise statt wie bisher ‛Brille’ der Code 01.01 im Führerschein vermerkt", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Der Grund für diese Änderung ist ein pragmatischer: "Die Führerscheine im Scheckkartenformat sind kleiner als die Papierführerscheine und Zahlen-Codes sind platzsparender als Worte. Die EU-weite Harmonisierung der Codes bringt zusätzlich eine bürokratische Erleichterung mit sich."
Schon die Neuausstellung nach dem Verlust des Führerscheins sorgt für Verwirrung, weil plötzlich die Zahl 71 in der Spalte zwölf vermerkt ist. Kaum jemand weiß, dass diese Zahl einfach nur ‛Duplikat’ bedeutet.
EU-einheitliche sowie nationale Codes
Unterschieden wird zwischen zwei- und dreistelligen Zahlen. Erstere haben EU-weit die gleiche Bedeutung. Die dreistelligen Codes werden vom jeweiligen Mitgliedsland bestimmt. Einige geben Auskunft über die körperliche Beschaffenheit des Lenkers, der Großteil bezieht sich aber auf Fahrzeuganpassungen. Zudem gibt es eigene Codes, die die Verwaltung betreffen, sowie österreichspezifische Zahlen.
Derzeit sind in den europäischen Mitgliedsstaaten mehr als 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig. Wegen daraus resultierender Transparenzprobleme für Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden hat das Europäische Parlament bereits 2006 beschlossen, die im Umlauf befindlichen Führerscheine durch einen EU-weit einheitlichen Führerschein im Kreditkartenformat zu ersetzen. Erst ab 2013 werden Führerscheine nach einem einheitlichen EU-Modell ausgegeben. Davor ausgestellte Scheine – egal ob aus Plastik oder Papier – behalten bis 2033 ihre Gültigkeit.
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