Daten nicht gelöscht

Laptop mit Anleitung für Raketenwerfer verkauft

Elektronik
07.07.2019 10:29

Nicht schlecht gestaunt haben dürfte der Käufer eines ausgemusterten Laptops der deutschen Bundeswehr: Auf dem Startbildschirm des Geräts fand er die Betriebsanleitung für einen Raketenwerfer. Die Bundeswehr hatte offenbar vergessen, die vertraulichen Daten vor dem Verkauf zu löschen.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, hatte ein Förster aus Oberbayern im Jahr 2018 über die Verwertungsgesellschaft des Bundes, die Vebeg, vier ausgemusterte Laptops der Bundeswehr ersteigert. Wie sich herausstellte, war bei einem Gerät das Betriebssystem nicht gelöscht worden. Der Förster habe auf gut Glück den zuletzt verwendeten Benutzernamen als Passwort eingetippt und sich prompt einloggen können, berichtete die Zeitung.

Zu seinem Erstaunen fand der Förster auf dem Computer nebst personenbezogenen Daten auch eine Betriebsanleitung für den Raketenwerfer MARS. Das Mittlere Artillerieraketensystem wurde in den 1980er-Jahren in den USA als Multiple Launch Rocket System entwickelt und anschließend in den USA sowie in Europa gefertigt. Die Bundeswehr selbst beschreibt den Raketenwerfer als „autonome Flächenfeuerwaffe, die in Verbindung mit der Lenkrakete aber auch zur hochpräzisen Bekämpfung von Einzel- und Punktzielen befähigt ist“.

Vertrauliche Daten
Die Betriebsanleitung für den Raketenwerfer sei als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD ) eingestuft, deren „Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann“. Sie unterliegt daher laut Bericht eigentlich einer Verschwiegenheitsverpflichtung. Wer über entsprechende Informationen verfüge, müsse darauf achten, dass keine unbefugten Personen Zugang dazu erhalten. Im Fall der vier Laptops sei diese Sorgfalt aber offenbar unterblieben, so die „Süddeutsche“.

Fehlerhafte Codierung
Der Förster hatte seine Entdeckung im März dem Bundesverteidigungsministerium gemeldet. „Ich möchte diese Dokumente in Hände zurückgeben, in die sie gehören und die damit entsprechend verantwortungsvoll und sorgfältig umgehen“, zitiert die Zeitung aus seinem Schreiben an die Beamten. In einer Antwort erklärten diese, wie es zu dem Fehler kommen konnte: Beim Verkauf von IT-Hardware legt demnach eine Codierung fest, wie die Geräte zu veräußern sind. Bei den Laptops des Försters sei diese falsch gewesen. Festplatten, auf denen Verschlusssachen gespeichert wurden, würden stets ausgebaut und vernichtet.

Weiteres Gerät mit ungelöschter Festplatte verkauft
Wie eine genaue Prüfung des Verteidigungsministeriums nach dem Vorfall ergab, soll 2016 laut Bericht jedoch zumindest ein weiterer Rechner mit ungelöschter Festplatte über die Vebeg verkauft worden sein. Ob sich darauf ebenfalls als „VS-NfD“ eingestufte Daten befunden hätten, lasse sich heute nicht mehr feststellen, wird das Ministerium zitiert.

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